Mehr ambulant statt stationär
Das ändert sich nun mit der Gesundheitsreform

Das Stimmvolk sagt Ja zur Gesundheitsreform über die einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen (Efas). Blick erklärt, was sich damit ändert.
Publiziert: 24.11.2024 um 17:32 Uhr
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Aktualisiert: 24.11.2024 um 21:43 Uhr
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Mit der Gesundheitsreform soll der ambulante Bereich gestärkt werden.
Foto: GAETAN BALLY

Auf einen Blick

  • Das Stimmvolk sagt Ja zur Efas-Gesundheitsreform
  • Ambulante und stationäre Gesundheitsleistungen werden künftig gleich finanziert
  • Ab 2032 gilt der neue Verteilschlüssel auch für die Langzeitpflege
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Es ist geschafft! Die grösste Gesundheitsreform seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung 1996 hat die Hürde in der Volksabstimmung genommen.

Damit steht einer einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen – kurz Efas – nichts mehr im Weg. Blick erklärt, was sich damit ändert.

So funktioniert die neue Finanzierung

Heute werden die Gesundheitsleistungen unterschiedlich finanziert. Für stationäre Behandlungen im Spital, bei denen Patientinnen und Patienten über Nacht bleiben, zahlen die Kantone mindestens 55 Prozent und die Krankenkassen höchstens 45 Prozent. Ambulante Behandlungen, bei denen Patienten am selben Tag nach Hause gehen, werden komplett von der Krankenkasse bezahlt. Die ambulanten Kosten (ohne Übernachtung) werden vollständig über die Krankenkassen – und damit die Prämienzahlenden – bezahlt.

Neu soll für beides der gleiche Verteilschlüssel gelten. Die Krankenkassen zahlen höchstens 73,1 Prozent, die Kantone mindestens 26,9 Prozent. Die Kantone können freiwillig einen höheren Anteil übernehmen. Die neue Regelung gilt ab 2028. Bis dahin gilt eine Übergangslösung, mit einem je nach Kanton anderer Verteiler.

Fehlanreize reduzieren

Mit dem neuen Verteiler sollen Fehlanreize reduziert werden. Heute haben die Krankenkassen und Spitäler je nach Fall ein Interesse daran, dass ein Patient im Spital bleibt. Die Kassen müssen weniger zahlen, die Spitäler können höhere Rechnungen stellen. Mit dem neuen System sollen die in der Regel günstigeren ambulanten Behandlungen gefördert werden. Das entspricht auch dem Bedürfnis vieler Patientinnen und Patienten.

Erwartet wird auch eine verbesserte Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungserbringer, womit die koordinierte Versorgung gestärkt wird. So erhofft sich der Bund eine gewisse Stabilisierung der Gesundheitskosten. Grundsätzlich findet die Verschiebung von stationär zu ambulant schon heute statt, mit Efas erhofft man sich eine zusätzliche Beschleunigung.

Pflege folgt 2032

Neben der Akutbehandlung wurde auch die Pflege im Heim oder zu Hause in die Reform integriert. Heute zahlen Patienten und Krankenkassen einen fixen Betrag, den Rest übernimmt der Wohnkanton – im Schnitt übernehmen letztere gut 46 Prozent. Auch hier gilt der neue Verteiler, allerdings erst ab 2032. Bis dahin soll – ganz im Sinne der 2021 angenommenen Pflege-Initiative – ein kostendeckender Pflegetarif vorliegen.

Versicherte müssen weiterhin einen Patientenbeitrag selbst berappen, den der Bundesrat festlegt. Dieser Anteil darf aber in den ersten Jahren nach der Umstellung nicht höher sein als heute.

Sinken nun die Prämien?

Wird der Prämienanstieg gebremst oder folgt nun erst recht ein Prämienschub? Das lässt sich nicht genau beantworten. Die rasche Verschiebung von stationär zu ambulant sollte die Prämienzahlenden entlasten. Der Bund rechnet zu Beginn mit 1,5 bis 2,5 Milliarden Franken.

Im Gegenzug wird sich die Situation mit der Integration der Langzeitpflege aber wieder verschlechtern. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird dieser Kostenblock deutlich steigen. Insgesamt steigen die Gesundheitskosten aus verschiedenen Gründen an – etwa, weil neue teure Therapien auf den Markt kommen.

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