Es war eine schmerzhafte Niederlage für sie: Am 13. Juni 2021 sagte die Schweiz Nein zum CO₂-Gesetz von Klima-Bundesrätin Simonetta Sommaruga (62). Damit hätte die Schweiz die Weichen gestellt, um bis 2030 den Treibhausgas-Ausstoss mindestens zu halbieren. Dazu haben wir uns im Pariser Klimaabkommen verpflichtet.
Doch 51,6 Prozent der Stimmberechtigten stemmten sich gegen Flugticket-Abgabe, CO₂-Abgabe auf fossile Treibstoffe, Gebäudeprogramm und Klimafonds. Vor allem der ländlichen Bevölkerung war das zu viel und zu teuer.
Keine neuen Abgaben
Nun wagt Sommaruga einen zweiten Anlauf. Wie sie schon vor einem Jahr ankündigte, verzichtet der Bundesrat diesmal auf neue oder höhere Abgaben wie eine Flugticketabgabe oder eine CO₂-Abgabe auf Benzin und Diesel. Stattdessen setzt er auf eine gezielte Förderung, um Investitionen in klimafreundliche Lösungen zu lenken. Konkret will der Bund zwischen 2025 und 2030 4,1 Milliarden Franken in den Klimaschutz investieren. «Das ist halb so viel, wie wir heute jedes Jahr für Öl und Gas ausgeben», so Sommaruga.
Das sind die wichtigsten Massnahmen:
- Zusätzliche Mittel für Heizungsersatz Die CO₂-Abgabe, die auf fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas erhoben wird, bleibt bei 120 Franken pro Tonne. Neu sollen die Mittel aus der Abgabe bis knapp zur Hälfte in Klimaschutzmassnahmen investiert werden können. Die Mittel fliessen wie bisher in das Gebäudeprogramm, den Technologiefonds und die Förderung von Geothermie. Neu können auch Biogasanlagen und Gemeinden bei ihrer Energieplanung unterstützt werden. «Das stärkt auch unsere Unabhängigkeit vom Ausland», so Sommaruga.
- Effizientere Fahrzeuge und Förderung von Ladestationen Autoimporteure müssen effizientere Modelle anbieten – dies analog zu den Vorgaben der Europäischen Union weiter verschärft. Verfehlen die Importeure ihre Zielvorgaben, fällt für sie eine Sanktion an. Neu sollen auch für Lastwagen CO₂-Zielwerte gelten. Zudem soll der Ausbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge gefördert werden.
- Mehr Zug Im öffentlichen Verkehr wird das Steuerprivileg für Dieselbusse ab 2026 aufgehoben. Die dadurch erzielten Mehreinahmen werden in Busse mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb investiert. Zudem fördert der Bund ein verbessertes Angebot an internationalen Zugverbindungen einschliesslich Nachtzügen.
- Erneuerbare Flugtreibstoffe Im Flugsektor will der Bundesrat die Anbieter von Flugzeugtreibstoffen verpflichten, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen. Dies in Einklang mit den Bestimmungen in der EU. Parallel dazu kann der Bund innovative Firmen finanziell unterstützen, die Pilotanlagen zur Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen realisieren.
- Erneuerbare Treibstoffe Importeure von Benzin und Diesel müssen weiterhin einen Teil der CO₂-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen, neu mit einem Maximalsatz von bis zu 90 Prozent. Der maximale Zuschlag, den die TreibstoffImporteure dafür an der Tanksäule verlangen können, bleibt unverändert bei 5 Rappen pro Liter Benzin und Diesel.
- CO₂-Abgabe für Unternehmen Künftig soll grundsätzlich allen Unternehmen eine Befreiung von der CO₂-Abgabe offenstehen, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer Treibhausgase eingehen. Zudem sollen sie einen Plan vorlegen, wie sie die Emissionen aus Öl und Gas längerfristig auf null senken können. Heute ist die Befreiungsmöglichkeit auf einzelne Branchen beschränkt. Wie bisher bezahlen Unternehmen mit sehr hohem CO₂-Ausstoss keine Abgabe.