Konsumentenschutz ärgert sich
EU verbietet Greenwashing – und die Schweiz?

Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für ein Greenwashing-Verbot. Zum Ärger des Konsumentenschutzes.
Publiziert: 26.01.2024 um 20:04 Uhr
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Aktualisiert: 31.01.2024 um 13:53 Uhr
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Grüner Auto fahren oder grüner nach Mallorca fliegen – mit nachhaltigem Konsum wird gerne geworben.
Foto: AFP
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Sarah Serafini
Beobachter

Ein umweltfreundliches Produkt ist ein attraktives Werbeversprechen für die klimabewusste Kundin. Das wissen die Unternehmen. Deshalb erleben ökologische Angebote in den letzten Jahren einen Boom. Grüner Auto fahren, grüner nach Mallorca fliegen, grüner Billigklamotten shoppen – nachhaltigen Konsum gibt es heute an jeder Ecke. So scheint es zumindest. 

Doch auf den zweiten Blick entpuppen sich deutliche ökologische Angebote als PR-Trick. Greenwashing nennt man es, wenn sich Firmen mit einem klimafreundlichen Image reinwaschen wollen.

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Dagegen geht die EU nun vor. Mitte Januar beschloss das Europäische Parlament ein Verbot von irreführender Werbung für angeblich nachhaltige Produkte. Künftig sind Begriffe wie «umweltfreundlich», «natürlich», «biologisch abbaubar», «klimaneutral» oder «öko» im Marketing verboten, wenn eine Firma nicht nachweisen kann, dass diese tatsächlich zutreffen. Die Minister der EU-Mitgliedsländer müssen dem Verbot noch zustimmen, bevor es zur Anwendung kommt. 

In der Schweiz existiert kein Greenwashing-Gesetz. Obwohl es wiederholt Vorstösse aus der Politik dafür gab. Zuletzt von der Grünen-Nationalrätin Sophie Michaud Gigon. In einer Motion verlangte sie eine Arbeitsgruppe, die Richtlinien zur Bekämpfung von Greenwashing ausarbeiten soll. Der Bundesrat argumentierte, bereits heute verbiete das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) irreführende Angaben über Angebote. Darunter fielen auch umweltbezogene Produktangaben. Die Regierung beantragte die Ablehnung der Motion. Die Debatte im Nationalrat steht noch aus. 

Kritik: Bisheriges Gesetz reicht nicht aus

Reicht das UWG tatsächlich aus, um gegen Greenwashing vorzugehen? Nein, sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. «Das UWG ist zu schwammig.» In den meisten Fällen sei es so, dass eine Beschwerde wegen Greenwashings eine Rüge der Lauterkeitskommission nach sich ziehe. Diese kann allerdings keine Sanktionen verhängen. 

Zu rechtlichen Schritten aufgrund eines Verstosses gegen das UWG kommt es erst, wenn beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eine grössere Zahl von Beschwerden vorliegt. Das geschah vergangenen Frühling. Das Seco kritisierte die St. Moritzer Bergbahnen für ihre Kampagne, die klimaneutrales Skifahren versprach. Diese sei irreführend. Daraufhin mussten die Bergbahnen die Begriffe «CO₂-neutral» und «klimaneutral» aus ihrer Kampagne entfernen. 

«100 Prozent klimaneutral»

Soeben hiess die Lauterkeitskommission eine Beschwerde der Stiftung für Konsumentenschutz gegen das Helikopterunternehmen Elite Flights gut. Dieses preist seine Flüge als «100 Prozent klimaneutral» an. In ihrem Entscheid schreibt die Lauterkeitskommission, es liege am Werbenden, alle Hintergründe des Inhalts der umwelt- und klimabezogenen Aussagen zu beweisen. «Nach Ansicht der Kammer erfüllt das Helikopterunternehmen diese Anforderungen an eine lautere kommerzielle Kommunikation mit Umweltbezug nicht.»

Stalder sagt: «Die Behauptung eines Unternehmens, seine Helikopterflüge seien klimaneutral, ist absurd. Die Lauterkeitskommission hat dies nun anerkannt und bestätigt.» Für Stalder ist klar, dass nun auch das Seco handeln muss, um zu zeigen, «dass der Bund konsequent gegen Greenwashing vorgeht». Darüber hinaus fordert sie einheitliche Regeln gegen Greenwashing in der Schweiz. «Nur so endet die Irreführung der Konsumentinnen und Konsumenten.»

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