Kommission lehnt Amnestie ab
Schweizer Söldner sollen nach Ukraine-Einsatz ins Gefängnis

Schweizer Söldner sollen sich nicht straffrei am Ukraine-Konflikt beteiligen können. Die zuständige Nationalratskommission hat einem entsprechenden Vorhaben eine Absage erteilt.
Publiziert: 14.02.2025 um 15:51 Uhr
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Aktualisiert: 14.02.2025 um 16:27 Uhr
Wenn Schweizer in der Ukraine kämpfen, droht eine Gefängnisstrafe (Symbolbild).
Foto: IMAGO/NurPhoto

Auf einen Blick

  • Nationalratskommission lehnt Amnestie für Schweizer Kämpfer in der Ukraine ab
  • Erster Schweizer Söldner seit Beginn der russischen Invasion in der Ukraine gefallen
  • Entscheid gegen Ukraine-Amnestie fiel mit 16 zu 9 Stimmen
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) gab der von SP-Nationalrat Jon Pult (GR) initiierten parlamentarischen Initiative für eine «Amnestie für Schweizer Kämpferinnen und Kämpfer gegen die russische Aggression in der Ukraine» keine Folge, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Entscheid fiel demnach mit 16 zu 9 Stimmen.

Zuletzt war die Schweizer Botschaft in Kiew über den Tod eines Schweizer Söldners bei Kampfhandlungen in der Ukraine informiert worden. Dabei handelte es sich mutmasslich um den ersten Schweizer Söldner, der seit dem Beginn der russischen Invasion 2022 in der Ukraine fiel.

Auch eine Amnestie für gegen den Islamischen Staat (IS) kämpfende Schweizer Staatsbürger lehnte die Nationalratskommission ab - mit 15 zu 9 Stimmen. Die entsprechende parlamentarische Initiative stammt von SVP-Nationalrat Lukas Reimann (SG).

«Unerwünschtes politisches Bekenntnis zum Söldnerwesen»

Für die Kommission sei das Verbot, sich als Freiwilliger an fremden Kampfhandlungen zu beteiligen, ein zentraler Grundsatz des Schweizer Rechts, begründete die RK-N ihre Entscheide. Die Gewährung von Amnestien oder Rehabilitationen in laufenden Konflikten wäre ein «unerwünschtes politisches Bekenntnis zum Söldnerwesen».

Fremde Dienste können gemäss dem Schweizer Militärstrafrecht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die beiden parlamentarischen Initiativen sind nicht vom Tisch - noch muss der Nationalrat darüber befinden.

In der RK-N hängig ist noch eine Vorlage zur Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer, die im Zweiten Weltkrieg in der französischen Résistance gekämpft hatten. Die Arbeiten daran will die Kommission fortführen.

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