Wenn sie arbeiten
Ukrainer sollen einfacher in der Schweiz bleiben können

Aus der Ukraine geflüchtete Personen sollen nach drei statt wie heute fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Das fordert die zuständige Nationalratskommission. Die Aufhebung des Schutzstatus S lehnt sie ab.
Publiziert: 18:58 Uhr
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Aktualisiert: 19:37 Uhr
Eine Nationalratskommission will den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung für erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S vereinfachen. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Nationalratskommission will Aufenthaltsbewilligung für erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S vereinfachen
  • Initiative zielt auf Integration ukrainischer Geflüchteter und Gewinnung von Fachkräften ab
  • Erwerbsquote der Personen mit Schutzstatus S soll von 30% auf 40% erhöht werden
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung für erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S vereinfachen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie hat mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung einer parlamentarischen Initiative von Mitte-Nationalrat Reto Nause (BE) Folge gegeben.

Nause möchte mit der Initiative die Integration der aus der Ukraine Geflüchteten erleichtern und Fachkräfte gewinnen, wie er schreibt. Obwohl es sich beim Status S um einen rückkehrorientierten Status handelt, erachtet es auch die SPK-N für wichtig, gut integrierten Personen sowie Arbeitgebern eine Zukunftsperspektive zu bieten, wie es in der Mitteilung hiess.

Mehr Ukrainer sollen arbeiten

Mit der Massnahme soll die Erwerbsquote der Personen mit Schutzstatus S erhöht werden. Derzeit liegt diese Quote in der Schweiz bei knapp 30 Prozent. Ziel des Bundesrates war es, bis Ende 2024 40 Prozent zu erreichen.

Als Nächstes beschäftigt sich die Schwesterkommission des Ständerats mit dem Geschäft. Gibt sie der Initiative ebenfalls Folge, sind noch verschiedene Punkte zu prüfen. So wäre beispielsweise zu definieren, was unter «Erwerbstätigkeit» zu verstehen ist.

Mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt hat die SPK-N eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen. Diese will den Schutzstatus S aufheben und Geflüchtete aus der Ukraine dem ordentlichen Asylverfahren zuweisen.

Nein sagte die Nationalratskommission schliesslich zu einer parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion. Diese fordert, dass vorläufig Aufgenommene und aus der Ukraine Geflüchtete gleich viel Sozialhilfe erhalten sollen wie Schweizerinnen und Schweizer.

Mit beiden von der Kommission abgelehnte Initiativen beschäftigt sich als Nächstes die grosse Kammer.

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