Schutzstatus S nicht mehr für alle
Behörden warnen vor Überlastung des Asylsystems

Das Schweizer Parlament hat beschlossen, den Schutzstatus S einzuschränken. Die Umsetzung wirft Fragen auf.
Publiziert: 07.12.2024 um 08:55 Uhr
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Aktualisiert: 07.12.2024 um 09:33 Uhr
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Vergeblich hatte sich Justizminister Beat Jans gegen eine Einschränkung des Schutzstatus S gewehrt.
Foto: keystone-sda.ch

Auf einen Blick

  • Schweiz schränkt Schutzstatus S für Ukrainer ein. Nationalrat stimmt zu
  • Umsetzung schwierig, da täglich Angriffe in fast allen Regionen stattfinden
  • 65'000 Menschen mit Schutzstatus S dürfen Schweiz maximal 14 Tage verlassen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
Alexander Lüthi
Alexander Lüthi
Beobachter

Während die Ukraine dem dritten Kriegswinter entgegenblickt und weiterhin kein Ende in Sicht ist, schwindet in der Schweiz die Unterstützung. Der Nationalrat stimmte am Montag zwei Motionen zu, die den Schutzstatus S einschränken sollen. Zuvor hatte der Ständerat beide Vorlagen bereits genehmigt. Der Beobachter ordnet diesen Entscheid ein.

Die Motion der SVP-Ständerätin Esther Friedli sieht vor, dass künftig nur noch Ukrainerinnen den Schutzstatus S erhalten, die in von Russland besetzten oder von mehr oder weniger intensiven Kampfhandlungen betroffenen Regionen lebten.

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Umsetzung schwierig

Wie genau der Vorstoss umgesetzt werden soll, ist noch unklar. Täglich wird die Ukraine von russischen Angriffen heimgesucht, wobei kaum eine Region verschont bleibt.

Die Feststellung, ob jemand aus einem mehr oder weniger von Kampfhandlungen betroffenen Gebiet stammt, ist schwierig. Und die Situation kann sich rasch ändern. Daher lässt sich schwer abschätzen, wie vielen Menschen der Zugang zum Schutzstatus S effektiv verwehrt bleiben wird.

Druck auf Asylsystem wächst

Die Auswirkungen auf das Asylsystem sind ebenfalls schwer vorherzusagen. Bereits jetzt zeigt sich die angespannte Lage in den rund 4700 ausstehenden Gesuchen um den Schutzstatus S beim Staatssekretariat für Migration (SEM).

Gemäss SEM wurde der Schutzstatus S unter anderem ins Leben gerufen, um das Asylwesen zu entlasten. Die beiden angenommenen Motionen könnten nun zum Gegenteil führen.

«Es ist nicht ausgeschlossen, dass ukrainische Personen, die keinen kollektiven Schutz bekommen, dann ein Asylgesuch stellen. Das könnte das Asylsystem zusätzlich belasten und auch den Abbau von Pendenzen verzögern», schreibt das SEM in einer Stellungnahme gegenüber dem Beobachter.

Einschränkungen für Rückreisen

Die zweite Motion, eingereicht von Mitte-Ständerat Benedikt Würth, betrifft die etwa 65’000 Menschen mit Schutzstatus S in der Schweiz. Künftig dürfen sie die Schweiz nur noch für maximal 14 Tage verlassen, etwa für Heimatbesuche.

Bei längerer Abwesenheit droht ihnen der Verlust des Schutzstatus S. So soll verhindert werden, dass zwischen der Ukraine und der Schweiz gependelt wird.

Wie das überprüft werden soll, ist unklar. Auf Anfrage des Beobachters schreibt das SEM, dass man derzeit die konkrete Umsetzung der Motionen prüfe.

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