Die Kosovaren haben jahrelang dafür gekämpft - nun hat das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Kosovo die letzte Hürde genommen. Der Ständerat gibt nach und verzichtet darauf, den Vertrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Für die Betroffenen sind das gute Nachrichten. So muss keine Referendumsfrist oder gar eine Volksabstimmung abgewartet werden. Erste AHV- und IV-Renten werden schon sehr bald wieder in den Balkanstaat fliessen. «Das Abkommen wird so rasch wie möglich in Kraft gesetzt», teilt das Bundesamt für Sozialversicherungen auf Anfrage von BLICK mit. Voraussichtlich werde das der 1. September sein.
Bund hatte Reissleine gezogen
Seit 2010 erhalten Kosovaren, die in der Schweiz gearbeitet haben und pensioniert werden, keine Rente mehr, wenn sie zurück in ihre Heimat kehren. Weil es bei der IV zu Missbrauch und Betrug gekommen war, hatte die Schweiz ein entsprechendes Abkommen gekündigt. Der Bund hatte die Reissleine gezogen, nachdem Sozialdetektive, die dem Versicherungsbetrug nachgingen, mit dem Tod bedroht worden waren.
Inzwischen hat sich die Situation aus Sicht des Bundes erheblich verbessert, weshalb ein neuer Vertrag aufgegleist worden ist. Nach dem Ständerat hat ihn vergangene Woche auch der Nationalrat durchgewunken. Weil sich die beiden Kammern aber nicht einig waren, ob der Vertrag dem Referendum unterstellt werden soll oder nicht, musste das Geschäft eine Zusatzschlaufe machen und nochmals zurück in den Ständerat.
«Das könnte sonst falsch verstanden werden»
Dass dieser ursprünglich ein Referendum ermöglichen wollte, hat mit dem grundsätzlichen Willen des Parlaments zu tun, solche Verträge künftig dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Der Fall Kosovo sei aber ein besonderer, begründete CVP-Ständerat Pirmin Bischof nun den Antrag der Kommission, auf die Linie des Nationalrats einzulenken und auf ein Referendum zu verzichten. Weil beim gleichen Abkommen mit Serbien und Montenegro keine Möglichkeit eines Referendums bestand, mache es Sinn, dass es diese Möglichkeit nun auch beim Kosovo nicht gebe. «Das könnte sonst international falsch verstanden werden», sagte Bischof. Der Ständerat stimmte dem ohne Widerspruch zu.
Wer Rente will, muss sie beantragen
Das neue Abkommen betrifft alle Kosovaren, die seit dem 1. April 2010 pensioniert wurden und sich nicht dafür entschieden, sich als Ersatz für eine monatliche Rente die einbezahlten Sozialversicherungsbeträge rückerstatten zu lassen. Automatisch fliesse die Rente ab Herbst aber nicht, sondern müsse individuell beantragt werden, so das Bundesamt für Sozialversicherungen. In den kommenden Wochen werde man auf der Homepage die entsprechenden Informationen aufschalten.