Zertifikatspflicht, Maske, Einschränkungen für Grossveranstaltungen: Das alles soll es schon bald nicht mehr geben. Der Bundesrat will so rasch wie möglich die Corona-Massnahmen aufheben. Nachdem Homeoffice-Pflicht und Quarantäne bereits der Vergangenheit angehören, sollen nun – entweder in einem grossen oder mehreren kleineren Schritten – auch alle restlichen Einschränkungen fallen.
Noch ist der Ausstiegsfahrplan nicht definitiv. Erst können sich die Kantone noch zu den Vorschlägen der Landesregierung äussern. Doch auch diese haben bereits mit dem Lockern begonnen.
Folgende Kantone haben entsprechende Beschlüsse gefasst:
Aargau: Die Regierung hat bereits am 27. Januar erste Lockerungen bekannt gegeben. Im Kanton galten bis dahin in gewissen Bereichen strengere Regeln als vom Bund vorgegeben. Diese wurden aufgehoben. In Aussenbereichen von Restaurants, Freizeiteinrichtungen oder an Veranstaltungen darf auch wieder im Stehen getrunken und gegessen werden. Für das Personal von Spitälern, Altersheimen und anderen Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen ist die Teilnahme an repetitiven Tests nicht mehr Pflicht, sondern wird nur noch empfohlen. Am 9. Februar teilte die Regierung zudem mit, dass die Maskenpflicht an der Schule für die Erst- bis Neuntklässer ab 14. Februar fällt. Die Massentests an Schulen und in Betrieben wurden bereits vorher wegen Testengpässen aufgegeben und werden nicht wiederaufgenommen.
Bern: Die Schülerinnen und Schüler von der ersten bis vierten Klasse müssen ab dem 14. Februar keine Maske mehr tragen. Das hat der Regierungsrat am 3. Februar beschlossen. Gleichzeitig wird auch das Ausgangs- und Urlaubsverbot für Häftlinge aufgehoben.
Freiburg: Der Kanton hebt die Maskenpflicht an den Schulen in zwei Etappen auf. Seit dem 31. Januar sind die Primarschüler maskenfrei, ab dem 14. Februar dann auch die Schüler der Orientierungsstufe. Für Lehrpersonen gilt die Maskenpflicht weiterhin. Skilager sind seit dem 10. Januar wieder möglich.
Genf: Auch an den Genfer Schulen wird gelockert. Die Maskenpflicht auf Primar- und Orientierungsstufe fällt nach den Sportferien. Auch Lager und andere Aktivitäten mit Übernachtungen sind dann wieder möglich.
Graubünden: Die Bündner Regierung hebt die Maskenpflicht für Schüler der Volksschule ab 10. Februar auf. Lehrpersonen müssen weiterhin eine Maske tragen. Auch die repetitiven Tests an Schulen und in Betrieben werden auf den 11. Februar hin eingestellt.
Luzern: Die Regierung hat am 2. Februar die Maskenpflicht an der Schule für Primarschülerinnen und Primarschüler per sofort aufgehoben. Der Entscheid sei angesichts der vom Bundesrat angekündigten Lockerungen gefallen, teilte der Kanton mit. Oberstufenschülerinnen und -schüler müssen mindestens bis zu den Fasnachtsferien im Unterricht weiterhin Maske tragen; auch für die Lehrpersonen gilt die Maskenpflicht weiterhin.
Neuenburg: Die Neuenburger Kinder dürfen sich freuen. Ab dem 5. Februar sind Skilager wieder erlaubt. Bereits seit dem 31. Januar müssen die Fünft- bis Achtklässler im Kanton ausserdem keine Maske mehr im Unterricht tragen. Für die Oberstufenschüler entfällt zumindest die Maskenpflicht im Sportunterricht. Für die Lehrpersonen gilt die Pflicht weiter. Die Regierung hat darüber hinaus beschlossen, mit dem repetitiven Testen an Schulen aufzuhören.
Nidwalden: Nidwalden schafft die Maskentragpflicht für Lernende der Sekundarstufe I sowie für Lehrpersonen per Mittwoch, 9. Februar, ab. Die Möglichkeit des repetitiven Testens wird vorerst aufrechterhalten.
Obwalden: Auch die Obwaldner Regierung regiert auf den Bundesratsentscheid. Man sei der Meinung, dass die Maskenpflicht an Schulen angesichts der Aufhebung der Quarantäne-Regelung «kein geeignetes Mittel mehr ist, um die Infektionsketten zu unterbinden», teilt der Kanton mit. Ab Montag, 7. Februar, müssen Schülerinnen und Schüler der Primar- und Oberstufe keine Maske mehr tragen.
Schaffhausen: Nach den Sportferien gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Primar- und Oberstufe keine Maskenpflicht mehr. Nach einer Risikoabwägung sei man zum Schluss gekommen, dass dieser Schritt vertretbar sei, teilte der Kanton mit. Wer möchte, darf aber weiterhin eine Maske tragen. Für die Lehrpersonen bleibt die Maskenpflicht derweil bis am 4. März bestehen. Die repetitiven Tests an Schulen bleiben sistiert.
Schwyz: Nach den Sportferien entfällt in Schwyz die Maskenpflicht an Schulen, angefangen bei Primarschüler und -schülerinnen bis hin zur Sekundarstufe I. Am 8. Februar hat der Regierungsrat ausserdem beschlossen, die Zertifikats- und Testpflicht für Mitarbeitende und Besucher von Spitälern, Spitex, Alters- und Pflegeheimen aufzuheben.
Solothurn: Die Maskenpflicht an der Primarschule fällt am 7. Februar. Allerdings gilt sie für die Sekundarschule weiterhin, ebenso für die an der Schule tätigen erwachsenen Personen, vorerst weiter bis zum 25. Februar. Solothurn hält auch an den Reihentests fest, das Testintervall wird aber ab 14. Februar auf einmal pro Woche reduziert.
St. Gallen: Schon seit 31. Januar ist die Maskenpflicht an den Volksschulen eine «dringende Empfehlung an die Eltern», und keine Pflicht mehr.
Tessin: Seit dem 1. Februar dürfen Patientinnen und Patienten im Spital wieder Besuch empfangen – es gilt aber Zertifikatspflicht (3G). Ausserdem hat die Kantonsregierung die Massnahmen in den Altersheimen gelockert. Bewohnerinnen und Bewohnern ist erneut der Ausgang erlaubt, wenn auch noch ohne Übernachtung. Für Besuche ist neu ein 3G-Zertifikat ausreichend.
An Tessiner Primarschulen fällt ab Montag, 7. Februar ebenfalls die Maskenpflicht. Sie gilt aber vorderhand weiterhin für die Erwachsenen. Für Schüler, die sich auch ohne Obligatorium schützen möchten, würden bis mindestens noch zu den Fasnachtsferien Gratismasken zur Verfügung gestellt.
Waadt: In der Waadt müssen Primarschülerinnen und Primarschüler bereits seit dem 31. Januar nicht mehr Maske tragen. In der Oberstufe fällt die Maskenpflicht am 19. Februar. Schullager sind bereits ab dem 7. Februar wieder erlaubt.
Zug: Auch in Zug ist die Maskenpflicht für Primarstufe und Sekundarstufe I nach den Sportferien Geschichte. Allerdings behält sich der Regierungsrat explizit vor, bei einer Verschlechterung der Lage wieder zur Pflicht zu greifen.
Die Liste wird laufend aktualisiert.