Diese Massnahmen sollen aufgehoben werden
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Bundepräsident zu Lockerungen:Diese Massnahmen sollen aufgehoben werden

Corona-Ausstieg im Detail
Das hat der Bundesrat beschlossen

Der Bundesrat schlägt den Ausstieg aus dem Corona-Regime vor. Blick erklärt, was die Landesregierung konkret beschlossen hat und was sie vorschlägt.
Publiziert: 02.02.2022 um 14:30 Uhr
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Aktualisiert: 03.02.2022 um 08:32 Uhr
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Bundesrat Alain Berset scannt sein Covid-Zertifikat. Das soll schon bald der Vergangenheit angehören.
Foto: ANTHONY ANEX

Der Ausstieg aus dem Corona-Regime kommt. Nach und nach sollen die Massnahmen aufgehoben werden. Das hat der Bundesrat im Detail beschlossen:

  • Ab Donnerstag, 3. Februar, gibt es keine Homeoffice-Pflicht mehr. Ab dann gilt eine Empfehlung für Homeoffice. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Daher gilt auch weiterhin die Maskenpflicht am Arbeitsplatz.
  • Ebenso wird am Donnerstag, 3. Februar, die Quarantäne für Menschen, die Kontakt mit Infizierten hatten, aufgehoben. Die Isolation von Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, gilt hingegen weiterhin.

Weitere Lockerungsschritte

Der Bundesrat schlägt zudem weitere Lockerungsschritte vor – und zwar in zwei Varianten:

Variante 1: Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt

Die besondere Lage könnte in einem einzigen Schritt am 17. Februar aufgehoben werden. Aufgehoben wären damit alle Massnahmen:

  • die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe,
  • die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen,
  • die Einschränkungen privater Treffen,
  • die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.
  • Die Isolationspflicht für Corona-Positive würde aber bestehen bleiben.

Eine solche vollständige Öffnung sei mit epidemiologischen Risiken verbunden, so der Bundesrat. Dieses Vorgehen sei daher nur dann angezeigt, wenn die Ansteckungswelle ihren Höhepunkt bereits überschritten hat. Die Immunisierung der Bevölkerung müsse weit genug fortgeschritten sein und die Ansteckungszahlen sowie die Hospitalisierungen abnehmen.

Zudem müssen zusätzliche Massnahmen ergriffen werden, um besonders gefährdete Personen zu schützen. Der Bundesrat wird die Kantone auch dazu befragen, ob die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel und in Gesundheitseinrichtungen erhalten bleiben soll.

Variante 2: Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten

Falls die epidemiologische Lage am 16. Februar noch zu unsicher ist, will der Bundesrat
schrittweise vorgehen.

Im ersten Schritt ab dem 17. Februar würden gelockert:

  • Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht.
  • Aufheben der Einschränkungen bei privaten Treffen,
  • Aufheben der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone könnten allerdings selbständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeiern.
  • 2G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik).

Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben:

  • Maskenpflicht
  • 2G-Regel
  • Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen
  • Damit würde auch die besondere Lage aufgehoben.

Erleichterung bei der Einreise

Der Bundesrat schlägt daneben noch weitere Anpassungen vor: Bei der Einreise sollen keine grenzsanitarischen Massnahmen mehr gelten. Das bedeutet, dass die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen sowie die Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz aufgehoben werden kann.

Zudem sollen die sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate, etwa für Touristen oder nach Antikörper- oder Antigen-Schnelltests, aufgehoben werden. Weiterhin ausgestellt werden die auch von der EU anerkannten Zertifikate. Weil andere Staaten noch Einreiserestriktionen kennen.

Entscheid am 16. Februar

All diese Vorschläge schickt der Bundesrat nun in die Konsultation. Kantone, Sozialpartner, Parlamentskommissionen und betroffenen Verbände haben bis zum 9. Februar Zeit, sich dazu zu äussern. Der Bundesrat entscheidet an seiner nächsten Sitzung am 16. Februar.

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