Eine Grafik im Abstimmungsbüchlein könnte weitreichende Folgen haben: Bei der Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei wird die Entwicklung der Krankenkassenprämie als eine ansteigende Kurve gezeigt – ganz im Gegensatz zu den Löhnen. Diese Kurve steigt nur leicht an. Jetzt haben die Jungfreisinnigen in den Kantonen Basel, Bern und Zürich eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht, wie die «Sonntagszeitung» berichtet. Die Bevölkerung werde in die Irre geführt.
Die Entwicklung von Lohn und Prämien wird nämlich bloss in Prozenten abgebildet. 31 Prozent betrug der Anstieg bei den Prämien, der Lohn wuchs nur um 6 Prozent. Das ist nicht falsch, doch durch die Darstellung wird ausgeblendet, dass die Löhne in absoluten Zahlen deutlich stärker gestiegen sind als die Prämien.
«Gewerkschaftspropaganda übernommen»
Auch die Gewerkschaften haben in der Vergangenheit mit einer ähnlichen Grafik Werbung gemacht. Die Behörden hätten ungefiltert «Gewerkschaftspropaganda ins Abstimmungsbüchlein übernommen», sagt Jonas Lüthy, Präsident der Jungfreisinnigen. «Das ist unzulässig.»
Die Bundeskanzlei – die für das Abstimmungsbüchlein zuständig ist – wehrt sich gegen diese Vorwürfe. Die Darstellung sei eigens für diese Abstimmung konzipiert worden. Die Darstellung in Prozent sei angebracht, da auch die Initiative verlangt, dass sich die Gesundheitskosten anhand der Löhne und der Gesamtwirtschaft entwickeln.
Kantonsregierungen an der Reihe
Kommt die Abstimmungsbeschwerde durch, könnte im schlimmsten Fall die Abstimmung für ungültig erklärt werden. Das ist bereits einmal passiert. Betroffen war die Abstimmung gegen die Heiratsstrafe der damaligen CVP. Sie wurde 2016 hauchdünn abgelehnt.
Das Bundesgericht sah jedoch eine Falschinformation, da wesentlich mehr Menschen von der Initiative betroffen wären, als der Bundesrat im Abstimmungskampf behauptet hatte. Da das Ergebnis sehr knapp war, annullierte das oberste Gericht die Abstimmung. Die heutige Mitte-Partei verzichtete damals auf eine Wiederholung und reichte stattdessen zwei neue Initiativen ein.
Nun müssen sich zuerst die drei betroffenen Kantonsregierungen äussern. Stellen sie einen Verstoss fest, müssen sie – wenn möglich noch vor der Abstimmung – die Mängel beheben. Eine Beschwerde beim Bundesgericht ist möglich. Beim Bund wurde zudem ein Gesuch eingereicht, um die «irreführende Information» bezüglich der Kostenbremse-Initiative zu korrigieren.
Gemäss der ersten SRG-Umfrage stimmen 52 Prozent der Befragten dem Begehren zu, 41 Prozent sind dagegen. Erfahrungsgemäss sinkt die Zustimmung bei Initiativen im Verlauf des Abstimmungskampfes. Und selbst wenn die Initiative das Volksmehr schafft, könnte sie am ebenfalls benötigten Ständemehr scheitern.