Nach jahrelangen Diskussionen stimmten die EU-Abgeordneten am Mittwoch in Brüssel für das geplante Paket, mit dem die bisherigen Regeln für Migration in der Europäischen Union deutlich verschärft werden sollen.
So sollen die Mitgliedstaaten zu einheitlichen Verfahren an den Aussengrenzen verpflichtet werden, damit rasch festgestellt werden kann, ob Asylanträge unbegründet sind und die Geflüchteten dann schneller und direkt von der Aussengrenze abgeschoben werden können.
Haftähnliche Auffanglager an den Aussengrenzen
Geplant ist insbesondere ein deutlich härterer Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Bis zur Entscheidung über den Asylantrag sollen die Menschen bis zu zwölf Wochen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden können.
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Menschen, die aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent kommen, sowie solche, die als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten, müssen künftig verpflichtend in ein solches Grenzverfahren. Ankommende Menschen können dem Vorhaben nach mit Fingerabdrücken und Fotos registriert werden, auch um zu überprüfen, ob sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sind.
Die Abgewiesenen könnten auch schneller in «sichere» Drittländer zurückgeführt werden. Um insbesonders Länder an den Südgrenzen zu entlasten, ist auch ein sogenannter Solidaritätsmechanismus vorgesehen. Dieser sieht vor, dass Migrantinnen und Migranten den Mitgliedsstaaten zugewiesen werden könnten. Staaten, die dies nicht wünschen, könnten im Gegenzug sich finanziell oder anderweitig im Bereich Asyl und Migration beteiligen.
Auswirkungen für die Schweiz
Aufgrund ihrer Teilnahme an Schengen und Dublin sind die Entscheide des Parlaments für die Schweiz teilweise von Bedeutung. Rechtlich bindend seien aber nur jene Punkte, die als Weiterentwicklung des Schengen- und Dublin-Besitzstandes gelten, sagte ein Sprecher des Staatssekretariats für Migration (SEM), der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. So müsste die Schweiz unter anderem Regeln im Bereich des Datenabgleichs und zur Feststellung und Überprüfung der Identität übernehmen.
Nicht übernehmen müsste die Schweiz den Solidaritätsmechanismus. Sie könnte sich allenfalls auf freiwilliger Basis an solidarischen Massnahmen beteiligen.
Mit dem Ja des EU-Parlaments ist die Reform noch nicht im Trockenen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden noch die Mitgliedsstaaten, vertreten im Rat der EU, der Revision zustimmen müssen. Etwas anderes als eine Zustimmung wäre eine Überraschung. Danach hat die Schweiz zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
(SDA/sf)