Wenn ab Samstag Ukrainerinnen und Ukrainer ins Auto steigen, müssen sie neben dem Führerausweis auch den Ausweis S im Portemonnaie haben. Spätestens zwei Jahre nach der Einreise müssen Ukrainer ihren ukrainischen Führerausweis in ein Schweizer Exemplar umtauschen. Mit der neuen Regel soll die Polizei bei einer Verkehrskontrolle feststellen können, ob die 24-monatige Frist noch läuft. Damit der Führerausweis ausgetauscht werden kann, müssen die Ukrainerinnen und Ukrainer zu einer Kontrollfahrt vorfahren.
Die Kontrollfahrt ähnelt einer gewöhnlichen Fahrprüfung. Es werde aber berücksichtigt, dass die Ausbildung vor einiger Zeit und nicht in der Schweiz stattgefunden habe. Bestanden ist die Fahrt, wenn man die Verkehrsregeln kennt und das Fahrzeug «sicher zu führen versteht».
Im Unterschied zu jenen, die das Billett neu machen, gibt es bei der Kontrollfahrt nur einen Versuch. Wer die Kontrollfahrt nicht besteht, muss den Schweizer Führerschein im normalen Verfahren machen. Das bedeutet Theorieprüfung, den Lernfahrausweis und die Verkehrskunde sowie die praktische Führerprüfung.
Die Kontrollfahrt ähnelt einer gewöhnlichen Fahrprüfung. Es werde aber berücksichtigt, dass die Ausbildung vor einiger Zeit und nicht in der Schweiz stattgefunden habe. Bestanden ist die Fahrt, wenn man die Verkehrsregeln kennt und das Fahrzeug «sicher zu führen versteht».
Im Unterschied zu jenen, die das Billett neu machen, gibt es bei der Kontrollfahrt nur einen Versuch. Wer die Kontrollfahrt nicht besteht, muss den Schweizer Führerschein im normalen Verfahren machen. Das bedeutet Theorieprüfung, den Lernfahrausweis und die Verkehrskunde sowie die praktische Führerprüfung.
Denn der Umtausch ist obligatorisch für all jene, die Auto fahren wollen. Die Regel gilt nicht nur für Ukrainerinnen und Ukrainer. Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, muss den ausländischen Führerausweis wechseln, wenn er oder sie ins Auto steigen will. Je nach Land braucht es eine Kontrollfahrt oder nicht.
In Bern nur 353 Führerausweise
Doch bislang wurden noch nicht viele Ausweise von Ukrainern umgetauscht, das zeigt zumindest eine Stichprobe bei einigen Kantonen. Im Kanton Bern wurden bislang 353 Führerausweise umgetauscht. Zwar verfügt das Strassenverkehrsamt über keine Zahlen, wie viele Ukrainer im Kanton einen Führerausweis haben, doch alleine bei den 4791 Personen zwischen 18 und 64 Jahren, die Ende Januar im Kanton mit S-Ausweis gelebt haben, erscheint die Zahl tief.
Im Kanton Thurgau wurden bislang 39 Kontrollfahrten durchgeführt, bei rund 1500 Ukrainerinnen und Ukrainer zwischen 18 und 64 Jahren. Im vergangenen Jahr betrug die Erfolgsquote 84,6 Prozent. «Derzeit werden täglich ein bis zwei neue Gesuche eingereicht», sagt ein Sprecher. Im Kanton Schwyz waren es gar nur 26 Kontrollfahrten, 21 hätten sie bestanden – Ende Januar 2024 lebten 665 Ukrainerinnen und Ukrainer zwischen 18 bis 64 Jahren im Kanton. «Gegenüber dem letzten Jahr ist die Tendenz bei der Anzahl Gesuche klar zunehmend.» Die Kantone Aargau und Luzern führen keine Statistik, der Kanton Zürich hat nicht auf eine entsprechende Anfrage geantwortet.
Busse droht
Nun wird die Frist von zwei Jahren kontrolliert. Wer den S-Ausweis nicht dabei hat, bei dem könne die Polizei die Abklärungen beim Migrationsamt vornehmen. «Sollte sich dabei herausstellen, dass die Frist zur Ummeldung des ausländischen Führerausweises überschritten wurde, muss die Person mit einer Anzeige rechnen», heisst es vom Kanton Aargau. «Es droht ein Strafmass von bis zu 60 Tagessätzen und eine Busse von mindestens 500 Franken.» Nichts zu befürchten haben jedoch Ukrainer, die nicht Auto fahren. Solange diese Personen kein Fahrzeug in der Schweiz fahren, müssen sie den Führerausweis nicht zwingend umtauschen, wenn sie ihn hierzulande nicht verwenden.