Man macht sich strafbar
Diese Spenden an die Ukraine sind verboten

Auf Instagram oder Facebook sieht man oft Spendenaufrufe, die das ukrainische Militär unterstützen sollen. Achtung: Damit kann man sich strafbar machen.
Publiziert: 24.01.2024 um 09:54 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2024 um 20:08 Uhr
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Spenden an die Ukraine, die für Rüstungsgüter vorgesehen sind, sind verboten.
Foto: AFP
Antonella Nagel
Beobachter

Diese Geschichte beginnt mit einer guten Absicht und endet mit der Erkenntnis, was Schweizer Neutralität im Kleinen bedeutet.

Eine «Beobachter»-Leserin will die Bevölkerung in der Ukraine mit einer Spende unterstützen. Doch ihre Bank lehnt die Überweisung ab. Die Frau hakt nach. Bei der Bank erklärt man ihr, man könne nicht ausschliessen, dass die Organisation Spenden für das ukrainische Militär sammle. Das sei verboten.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Die Leserin wundert sich. Bei der Überweisung hatte sie im Freifeld eigens «für zivile Projekte» geschrieben. Doch die Bank bleibt dabei – das Risiko sei zu gross, dass das Geld für militärische Zwecke verwendet werden könnte. Sie lehnt die Zahlung ab.

Die Leserin wollte ohnehin nicht ans Militär spenden. Doch es ist ihr auch neu, dass das verboten ist.

Auf Facebook, Instagram und Co. sind oft Spendenaufrufe zu sehen, die explizit dem ukrainischen Militär zugutekommen sollen. Was gilt also?

Eine Frage der Neutralität

«Spenden an die Ukraine, die für Rüstungsgüter oder andere kriegsrelevante Güter bestimmt sind, sind verboten», bestätigt Fabian Maienfisch, Mediensprecher beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Das bestimme eine Verordnung. «Daran müssen sich auch Schweizer Banken halten», so Maienfisch. Dahinter stünden Neutralitätsüberlegungen.

Banken dürfen selber festlegen, wie restriktiv sie ihre Geschäftspraktiken gestalten. «Sie müssen sich einfach an den rechtlichen Rahmen halten.»

Es sei verständlich, dass Banken vorsichtig sind. «Falls im Nachhinein herauskommt, dass eine Bank eine Transaktion durchgeführt hat, die ans Militär ging, muss sie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen», so Maienfisch. Das gelte auch für Privatpersonen. Bei Spenden an Organisationen, bei denen militärische Verbindungen nicht ausgeschlossen werden können, ist also Vorsicht geboten. Die Schweizer Neutralität gilt auch im Kleinen.

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