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Taskforce warnt:So gefährlich ist das mutierte Virus

BAG-Mathys erklärt
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Der Bundesrat hat wegen der britischen Virus-Mutation die Notbremse gezogen und den Lockdown verhängt. Damit will man Schlimmeres verhindern, wie die Experten des Bundes an einer Medienkonferenz betonen. Und ohne Widersprüche gehe es im Laden-Lockdown nicht.
Publiziert: 14.01.2021 um 14:13 Uhr
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Aktualisiert: 19.01.2021 um 10:31 Uhr
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Taskforce-Chef Ackermann warnte am Donnerstag an einer Pressekonferenz vor der rasanten Verbreitung der britischen Coronavirus-Variante.
Foto: keystone-sda.ch
Ruedi Studer

Jetzt ging es doch schneller als erwartet: Am Montag geht die Schweiz in den Lockdown. Nach den Restaurants müssen nun auch die Läden schliessen, die Härtefallregelung wird entsprechend ausgebaut. Es gilt Homeoffice-Pflicht wo möglich und sonst Maskenpflicht in Unternehmen. Treffen werden auf fünf Personen beschränkt. Aufgeschreckt von der drohenden Gefahr durch die britische Virus-Mutation hat der Bundesrat die Notbremse gezogen.

Letzten Dienstag vermeldete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) 127 in der Schweiz nachgewiesene Mutanten-Fälle. Und warnte eindringlich vor den Konsequenzen, wenn dessen Ausbreitung nicht rechtzeitig gestoppt würde. Mittlerweile wurde die neue Virusvariante auch in weiteren Kantonen entdeckt. Das stellt sich die Frage: Wie stark verbreitet ist die Virus-Mutation hierzulande nun?

Varianten-Fälle steigen

«Der Trend bei den neuen Virusvarianten zeigt nach oben», sagte Patrick Mathys vom Bundesamt für Gesundheit am Donnerstag an einer Medienkonferenz in Bern. Aktuell sind 154 Fälle in sequenzierten Proben nachgewiesen – 114 Fälle zählen zur britischen, 6 zu südafrikanischen Variante. Bei 34 Fällen ist die Zuordnung noch unklar.

In der Realität sind die mutierten Varianten mit einem Anteil von 2 bis 5 Prozent der sequenzierten Proben auf dem Vormarsch. Schaue man auf andere Länder, zeige sich eine grosse Gefahr, warnte Martin Ackrmann von der wissenschaftlichen Taskforce. Der Anteil wachse in hoher Geschwindigkeit. «Wir müssen von einer Verdoppelung jede Woche ausgehen.» Im Februar dürfte die neue Variante mehr Ansteckungen verursachen als die bisherige Variante, warnt er.

«Wir können frühzeitig handeln»

Umso wichtiger seien deshalb die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen. «Wir kennen die Gefahr und können frühzeitig handeln», so Ackermann. Mit dem Lockdown könne man viel verhindern. Die Gesamtzahl bei den Ansteckungen müsse rasch herunter gebracht und die Kontakte müssten auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. «Wir haben die Möglichkeit, den Pfad, wie in Grossbritannien erlebt, frühzeitig zu verlassen», sagte Ackermann. Es habe sich in den Kantonen der Romandie gezeigt, dass strenge Massnahmen wirken, auch wenn direkt keine kausalen Zusammenhänge nachzuweisen seien.

Die Impfung ist im Schreckensszenario der Taskforce allerdings nicht berücksichtigt. Je schneller in der Schweiz geimpft werde, desto grösser sei die Unterstützung gegen das Wachstum der Fälle, betonte Ackermann. Laut Angaben des BAG schätzt man die zahl der Geimpften in der Schweiz aktuell auf rund 66'000 Personen.

Widersprüchlicher Laden-Lockdown

Für Diskussionsstoff sorgen die mit dem Laden-Lockdown verbundenen Widersprüchen. Skiverkauf ist verboten, Skivermietung hingegen erlaubt. Bücherläden müssen schliessen, Blumenläden aber nicht. Und während man schon längst nicht mehr in die Beiz darf, bleiben Coiffeurläden oder Erotikstudios auch weiterhin geöffnet.

«Es ist ein Kompromiss», sagt Mike Schüpbach vom BAG. Man habe sich mit den Kantonen und Verbänden abgesprochen, was man zulassen solle und was nicht. Ziel ist wie immer, die Kontakte zu senken.

Gewisse Dienstleistungsbetriebe wie Coiffeur, Kosmetikstudio oder Bordell bleiben trotzdem bewusst geöffnet. «Am Schluss war es eine Abwägung, ein politischer Entscheid», sagt BAG-Mann Mathys. Und: «Egal, wo Sie diese Grenzen ziehen, irgendjemand wird dies immer als unfair erachten.» Wichtig sei aber, dass es dort, wo geöffnet werde, gute Schutzkonzepte gebe.

Kantonal schärfere Massnahmen möglich

Aber Achtung: Zu den Widersprüchen kommt ein weiterer Wirrwarr hinzu. Denn die Kantone können weiterhin schärfere Massnahmen verhängen – und so gilt etwa im Kanton Zürich sicher bis Ende Februar noch immer ein Prostitutionsverbot. Oder auch in Solothurn bleiben die Bordelle vorerst geschlossen.

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