Der Bundesrat hat die Hilferufe der Wirte erhört! Die Härtefallregelung für die von der Corona-Krise gebeutelten Unternehmen wird gelockert. Die Betroffenen sollen rascher zu Unterstützungsgeldern kommen. SVP-Finanzminister Ueli Maurer (70) hat seine Vorschläge grosso modo locker durchgebracht. Konkret heisst das:
- 40-Tage-Regel: Im geltenden Teil-Lockdown mussten Beizen und Bars, aber auch Fitnessstudios oder Kinos dicht machen. Neu gilt: Wer zwischen November 2020 und Juni 2021 aufgrund behördlicher Massnahmen «für mindestens 40 Tage» schliessen muss, gilt automatisch als Härtefall und kommt vereinfacht zu Unterstützungsgeldern. In diesen Fällen muss man den Umsatzrückgang nicht mehr nachweisen, er wird automatisch angenommen. Das öffnet den Weg für Branchenlösungen. Mit Laden-Lockdown ab nächster Woche wird das Programm auch auf den Detailhandel ausgeweitet!
- 40-Prozent-Umsatzrückgang: Für nicht-zwangsgeschlossenen Betriebe – wie etwa Hotels – gilt weiterhin ein Umsatzrückgang von über 40 Prozent gegenüber den Jahren 2018/2019 als Härtefall. Bisher wurde das Kalenderjahr 2020 dafür herangezogen. Neu können statt das Jahr 2020 auch «die letzten 12 Monate» zur Berechnung herangezogen werden – zum Beispiel von April 2020 bis März 2021. Spätestens aber vom Juli 2020 bis Juni 2021. Damit wird dem nun länger andauernden Lockdown besser Rechnung getragen.
- Höhere A-fonds-perdu-Beiträge: Der Bundesrat erhöht die Obergrenze von A-fonds-perdu-Beiträgen von bisher 10 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes auf bis zu 20 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018/2019. Die maximale Beitragsgrenze wird von 500'000 auf 750'000 Franken pro Unternehmen erhöht. In Ausnahmefällen sind bis zu 1,5 Millionen Franken möglich. Die Beiträge der Kantone sollen sich aber an der Höhe der ungedeckten Fixkosten orientieren.
- Dividendenverbot: Angepasst wird auch das Dividendenverbot – es wird von 5 auf 3 Jahre verkürzt.
2,5 Milliarden reichen nicht
Finanzminister Maurer spracht vor den Medien von einer «fairen Lösung» und einer «grosszügigen Entschädigung». Die bisher gesprochenen 2,5 Milliarden Franken würden dafür wohl nicht genügen – in der Frühjahrssession will er im Parlament einen zusätzlichen Kredit beantragen. Wie hoch dieser ausfällt, ist noch offen. Das werde man nun zusammen mit den Kantonen berechnen.
Er machte klar: «Das Problem ist nicht die Zurverfügungstellung von Geld, sondern die Abhandlung der Gesuche», so Maurer. Habe man bisher mit 50'000 Härtefällen gerechnet, geht Maurer nun von bis zu 100'000 Härtefall-Betrieben aus.
Besonders gefordert sind nun die Kantone. Mehr als die Hälfte der Kantone zahlt bereits im Januar Härtefallhilfen aus, im Februar dürften fast alle Kantone bereit sein, so der Bundesrat.
Mittel sollen so rasch wie möglich fliessen
«Die Umsetzung ist nicht so einfach», sagte aber der Zürcher SVP-Finanzdirektor Ernst Stocker (65). Für Zürich alleine rechnet er mit 20'000 Gesuchen. Das müsse man nun in zwei Monaten umsetzen. Man müsse korrekt vorgehen, aber: «Die Mittel werden fliessen!» In Zürich werde es wegen der gesetzlichen Vorgaben aber wohl bis Ende Februar dauern.
«Die Ausweitung des Härtefallprogramms ist dringend angezeigt», sagte der Basler Regierungsrat Christoph Brutschin (62) als Präsident der Volkswirtschaftsdirektoren-Konferenz. «Wir müssen schauen, dass die Gelder nun so schnell wie möglich bei jenen ankommen, die es nötig haben – und das sind einige.» Und er betonte: «Die Kantone machen, was sie können!»
Gastrobranche pocht auf mehr Tempo
Die Gastrobranche hat sich an einer separaten Medienkonferenz zu den Vorschlägen geäussert. «Der Bundesrat hat den Ernst der Lage erkannt», sagte Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer. Es sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend sei nun, wie schnell die Härtefallgelder ausbezahlt würden. Es sei wichtig, dass den Betrieben sofort geholfen werden könne.