Ab Donnerstag trifft sich der Nationalrat im Bundeshaus zu einer zweitägigen Sondersession – natürlich mit Maskenpflicht. Diese findet statt, weil man in vorherigen Sessionen nicht dazu gekommen ist, alle vorgesehenen Geschäfte zu behandeln. Der Rat berät unter anderem, ob die während des Corona-Lockdowns von einer Zwangsschliessung betroffenen Betriebe einen Mieterlass von 60 Prozent erhalten sollen.
Das sogenannte Geschäftsmietengesetz drohte bereits in der Frühlingssession zu scheitern, fand dann aber wie durch Wunder doch noch eine Mehrheit. Allerdings stemmte sich danach der Bundesrat vehement gegen den Auftrag des Parlaments und führte diesen nur murrend aus. Jetzt, in der zweiten Schlaufe, die das Gesetz durchlaufen muss, droht im Parlament das Aus. Denn die bürgerlichen Parteien finden es unnötig.
Die Vermieter warten ab
Für EVP-Nationalrat Nik Gugger (50, ZH) wäre ein Nein das «Todesurteil für viele Geschäfte und Gastrobetriebe». Eine Mehrheit der Vermieter warte ab, wie das Parlament entscheidet. «Pächter werden also seit Monaten vertröstet und wissen nicht, ob ihnen ein Mieterlass zustehen wird», erklärt der Winterthurer. Dabei würden beide Seiten von einem Mieterlass profitieren, sagt er: Denn wenn ein Geschäft schliessen müsse, weil es die Miete nicht mehr zahlen könne, verlöre der Vermieter auch seinen Pächter – und damit Geld.
Zünglein an der Waage über das Geschäftsmietengesetz wird die CVP sein. «Ich appelliere an die Vernunft und hoffe, dass das frisch verbannte C der neuen Mitte-Partei nicht völlig in Vergessenheit gerät», so Gugger. Er bittet seine Fraktionskollegen: «Begeht keine Todsünde!»
Es braucht eine längerfristige Lösung
Kommt hinzu: Die Mieterlasse betreffen nur die zwei Monate Lockdown. Ungenügend, sagt der Gastrounternehmer Gugger. Gastronomie und Hotellerie seien bereits angeschlagen. In der Tat warnt etwa Gastrosuisse davor, dass drei von fünf Betrieben die Krise nicht überleben werden – und 100'000 Arbeitsplätze verloren gehen könnten. Deswegen will Gugger sich nun gemeinsam mit Gastrosuisse für eine nachhaltige Lösung für die Geschäftsmieter einsetzen.
Corona wird auch bei anderen Geschäften der Sondersession eine Rolle spielen: So soll etwa die befristete Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung ins ordentliche Recht überführt werden. Sie wurde beschlossen, um KMU einen raschen Zugang zu Bankkrediten zu ermöglichen. Da die Rückzahlung der Kredite aber noch viele Jahre in Anspruch nehmen werde, sei ein Bundesgesetz für die Abwicklung der Kredite und Bürgschaften notwendig.