Die rasche Zunahme der Corona-Fallzahl in der Schweiz ist selbst für Experten ein Schock. Der Bundesrat hat vor einer Woche die Zügel angezogen, auch viele Kantone haben seither ihr Schutzregime massiv verschärft. Am Mittwoch wird die Landesregierung die Schraube schweizweit weiter anziehen – mit Einschränkungen für Gastrobetriebe, Tanzlokale sowie Kultur- und Sportveranstalter.
Für die Betroffenen eine Katastrophe. «Der Schaden ist immens. Die Leute gehen schon jetzt viel weniger ins Restaurant», sagt Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer (58). Die Betroffenen stossen sich aber nicht grundsätzlich an gesundheitspolitische Massnahmen, sondern verlangen einen erneuten Ausbau des Unterstützungs- und Entschädigungsregimes. Dieses wurde nach den Sommermonaten nämlich wieder zurückgefahren.
Auch für die neue SP-Co-Chefin Mattea Meyer (32) ist klar: «Nichtstun kommt uns immer teurer!» Die Akzeptanz der Corona-Schutzmassnahmen stehe und falle mit den wirtschaftlichen Abfederungsmassnahmen, sagt sie und pocht auf ein weiteres Hilfspaket. Auch in den Kantonen wird der Ruf nach neuen Hilfsmassnahmen laut.
Das sind die wichtigsten Hilfen
BLICK zeigt, wo der Bund aktuell Hilfe leistet und diese ausbauen könnte. Das sind die wichtigsten Punkte:
Kurzarbeit: Mit der Corona-Krise wurde die Möglichkeit für Kurzarbeitsentschädigungen ausgeweitet. Der Bezug ist während maximal 18 statt 12 Monaten möglich. Zudem gilt bis Ende Jahr ein vereinfachtes Verfahren. Wieder gestrichen wurde hingegen die Ausweitung der Kurzarbeit auf Temporärangestellte, befristete Arbeitsverhältnisse und Arbeitnehmende auf Abruf. Hier pocht etwa der Gewerkschaftsbund auf eine Korrektur und fordert «eine volle Lohngarantie für die Geringverdienenden und eine Weiterführung der Kurzarbeit für möglichst alle Arbeitsverhältnisse».
Erwerbsersatz: Die Erwerbsersatzentschädigung wurde in der ersten Welle unbürokratisch auf Selbständige ausgeweitet. Mitte September lief die Regelung aus, seither kann nur in bestimmten Situationen Erwerbsersatz beantragt werden – etwa bei direkt angeordneten Betriebsschliessungen oder Veranstaltungsverboten. Im neuen Covid-19-Gesetz setzte das Parlament gegen den Bundesrat durch, dass auch jene Erwerbsersatz erhalten, die ihre Tätigkeiten «massgeblich einschränken» müssen. Als Richtwert gilt eine Umsatzeinbusse von mindestens 55 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren. Trotzdem warten derzeit Tausende auf den Zustupf, denn der Bundesrat lässt sich mit der Verordnung Zeit. Diese soll demnächst aber verabschiedet werden. Die gute Nachricht: Die Betroffenen erhalten das Geld rückwirkend bis 17. September.
Härtefallregelung: Mit dem neuen Covid-19-Gesetz wird eine Härtefallregelung für Unternehmen geschaffen. Insbesondere Firmen der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe können Unterstützung beantragen, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Die Verordnung des Bundesrats lässt aber auf sich warten. Erst im Februar soll diese parat sein – viel zu lange für viele Unternehmen in Existenznot. «Angesichts der sich zuspitzenden Lage ist das zu spät», schreiben nun die Sozialpartner – Arbeitgeber- und Gewerbeverband sowie Gewerkschaftsbund und Travailsuisse – in einem gemeinsamen Brief an den Bundesrat, wie «Radio SRF» berichtet. Die Regelung müsse nun «so rasch als möglich» in Kraft gesetzt werden.
Geschäftsmieten-Erlass: Diese Woche entscheidet das Parlament, ob die von einer Zwangsschliessung betroffenen Betriebe einen Mieterlass von 60 Prozent erhalten. Der Bundesrat lehnt das ab und stellt sich gegen das Gesetz, welches er murrend ausarbeiten musste. Diese Woche entschiedet das Parlament in einer Sondersession über die Vorlage. Der Wind hat sich gedreht: Das Gesetz steht wegen des Zickzack-Kurses der CVP auf der Kippe.
Corona-Notkredite: Die Frist für Überbrückungskredite ist am 31. Juli abgelaufen. Insgesamt wurden 136'434 Kredite im Umfang von knapp 17 Milliarden Franken gewährt. Neue Kredite sind derzeit nicht vorgesehen. Doch mit der zweiten Welle kommt die Forderung auf, das Kreditprogramm wieder aufzugleisen.
Daneben gibt es verschiedene weitere Unterstützungsmassnahmen, etwa für den Tourismus-, Kultur-, Medien- oder Sportbereich. Sollte mit der zweiten Welle auch die Wirtschaft wieder stärker einbrechen, dürfte zudem der Ruf nach einem Konjunkturpaket wieder lauter werden.