Lösung für 80’000 Lädelibesitzer gibts nur unter Protest
Bundesrat trötzelt bei Corona-Mieterlass

Das Parlament will den von Corona-Schliessungen betroffenen Geschäftsmietern zu Hilfe eilen. Der Bundesrat wollte davon nichts wissen, muss nun aber nachgeben. Am Freitag hat er eine Vorlage für einen teilweisen Mieterlass beschlossen.
Publiziert: 18.09.2020 um 17:23 Uhr
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Aktualisiert: 19.02.2021 um 14:55 Uhr
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Während des Corona-Lockdowns mussten unzählige Geschäfte schliessen.
Foto: Keystone

Wie viel Miete wird Geschäften wie Restaurants, Kleiderläden oder Coiffeursalons für die Zeit während der Corona-Krise erlassen? Darüber wurde in Bern gestritten. Das Parlament hat sich nun durchgesetzt. Der Bundesrat gibt zähneknirschend nach.

Für Geschäftsmieten bis monatlich 20'000 Franken sollen die Mieter für die Zeit während der Zwangsschliessung nur 40 Prozent der Miete bezahlen müssen. Die Vermieter übernehmen die restlichen 60 Prozent. Für Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler oder Arztpraxen, die ihren Betrieb einschränken mussten, gilt der Mieterlass für maximal zwei Monate.

Vom Gesetz ausgenommen sind Fälle, bei denen sich die Vertragsparteien ausdrücklich und einvernehmlich einigen konnten oder bei denen vor Inkrafttreten des Gesetzes ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid vorliegt. Bei einem Miet- oder Pachtzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken sollen beide Parteien mit einer einseitigen schriftlichen Mitteilung auf den Erlass verzichten können.

Der Bundesrat gibt dem Druck nach

Der Bundesrat macht keinen Hehl daraus, dass ihm die Lösung gegen den Strich geht. Gleich mehrfach erwähnt er in seiner Mitteilung vom Freitag, dass er mit der Botschaft zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz einen Auftrag des Parlaments erfülle – in diesem Fall erfüllen muss. Die Regierung will dem Parlament denn auch nicht beantragen, dem Gesetz zuzustimmen. Ein unüblicher Vorgang.

Dem Vernehmen nach war es nicht Wirtschaftsminister Guy Parmelin (60), der sich querstellte. Die Passage sei erst in letzter Minute in die Medienmitteilung eingefügt worden.

Darin steht auch, dass Bundesrat an seiner bisherigen Position festhalte, wonach ein Eingriff in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern zu vermeiden sei. Gleich argumentieren elf Kantone, die meisten Wirtschafts-, Vermieter- und Immobilienverbände sowie die SVP und die FDP, welche die entsprechenden Motionen in der Sommersession ablehnten.

Mieterverband ist zufrieden

Dennoch muss SVP-Wirtschaftsminister Guy Parmelin (60) die Vorlage nun im Parlament vertreten. Dabei hatte Parmelins Departement während des Lockdowns selber noch verschiedene Optionen für eine Lösung diskutiert.

Zufrieden zeigt sich dafür der Mieterverband. Von den Geschäftsschliessungen betroffene Gewerbetreibende würden seit Monaten auf eine Bundeslösung warten. Das Gesetz sei deshalb rasch zu verabschieden, damit Betroffene in der ganzen Schweiz endlich Klarheit hätten.

80'000 Mietverhältnisse betroffen

Der Bundesrat veröffentlicht in den kommenden Wochen einen Monitoringbericht, der die aktuelle Situation im Bereich der Geschäftsmieten darstellen soll. Aufgrund von aktuellen Schätzungen dürften gegen 80'000 Mietverhältnisse unter das geplante Gesetz fallen.

Der Bund rechnet derzeit mit 4000 bis 5000 Vermieterinnen und Verpächtern, die aufgrund eines angeordneten teilweisen Mieterlasses in Schwierigkeiten kommen könnten. Betroffene sollen eine finanzielle Entschädigung durch den Bund beantragen können. Ein Topf von höchstens 20 Millionen Franken soll bereitgestellt werden.

Ob das Gesetz im Parlament wiederum eine knappe Mehrheit finden wird, zeigt sich Ende Oktober. Dann debattiert der Nationalrat in einer Sondersession darüber. (dba/SDA)

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