Seit zwei Jahren tobt der russische Angriffskrieg in der Ukraine. Hunderttausende Soldaten sind auf beiden Seiten im Einsatz – darunter auch freiwillige Kämpfer aus dem Ausland.
In den sozialen Medien finden sich entsprechende Accounts – etwa jener der multinational zusammengesetzten «Internationalen Legion», aber auch länderspezifische wie eine «georgische Legion» oder das mit Belarussen besetzte «Kastus Kalinouski Regiment» berichten über ihren Einsatz.
Elf Verfahren seit Kriegsbeginn
Einen derartigen Schweizer Kampftrupp gibt es zwar nicht. Doch aufseiten der Ukraine stehen einige Schweizer Bürger, auch Doppelbürger, im Einsatz. Wie beispielsweise der Zürcher Jona Neidhart (36), der seit zwei Jahren für die Ukraine kämpft und im Blick seine Beweggründe erklärt. Oder der Schaffhauser Avi Motola (48).
Bloss: Dieser Einsatz für fremde Dienste ist verboten. Und so beschäftigt sich auch die hiesige Militärjustiz mit den Schweizer Söldnern. «Die Militärjustiz führte seit 2022 bisher elf Verfahren in Zusammenhang mit dem Verdacht auf Leisten von fremdem Militärdienst im Ukrainekrieg», sagt Mediensprecher Florian Menzi. «Zwei davon wurden eingestellt, verurteilt wurde bisher niemand.»
Aktuell sind also neun Verfahren noch am Laufen. Allerdings kommt mit Neidhart bald ein zwölftes hinzu. «Der Fall war uns bisher nicht bekannt», sagt Menzi. «Wir prüfen nun, ob ein Verfahren gegen ihn eröffnet wird.» Neidhart hat bereits angekündigt, dass er sich der Militärjustiz stellen wird, falls er dereinst lebend in die Schweiz zurückkehrt.
Dann droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. So sieht es das Militärstrafgesetz vor. Straflos bleiben nur jene, die auch eine andere Staatszugehörigkeit besitzen und in diesem andern Staat niedergelassen sind, und wenn sie dort Militärdienst leisten.
Ermittlungen schwierig
Da Neidhart offen zu seinem Einsatz steht, dürfte dereinst auch ein Urteil erfolgen. In den übrigen Fällen ist fraglich, ob es je zu einem Urteil kommt. Meist stellen sich mehrere Hürden. «Die Ermittlungen sind sehr aufwendig bei einem Land, das sich im Krieg befindet», sagt Menzi. So sei etwa der definitive Aufenthaltsort der Betroffenen nicht immer greifbar. «Unsere Möglichkeiten sind da limitiert.»
Kommt hinzu, dass eine Verurteilung in Abwesenheit schwierig ist. «Es stellt sich dabei etwa die Frage nach dem rechtlichen Gehör», so Menzi. «Irgendwie muss sich eine Person verteidigen können.» Wenn die Betroffenen also nicht in die Schweiz oder zumindest in die EU zurückkehren, wird es schwierig.
Ein Urteil von 2020
Das zeigen auch die bisherigen Erfahrungen. So wurden schon vor dem russischen Überfall 2022 drei Verfahren im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine eingeleitet, der seit 2014 für ein Blutvergiessen sorgt.
Von diesen drei Verfahren ist eines noch hängig. «Bei einem Verfahren erging eine Einstellungsverfügung, da der Anfangstatverdacht sich nicht genügend erhärten liess», so Menzi.
In einem dieser drei Verfahren hingegen gab es 2020 einen Strafbefehl, der rechtskräftig ist. Der Beschuldigte war ein junger Mann aus dem Tessin, der sich 2015 für über ein Jahr prorussischen Separatisten in der Region Donezk angeschlossen hatte. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtete, wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken sowie zu einer Busse verurteilt. Das tiefe Strafmass deutet darauf hin, dass es sich um eine untergeordnete Hilfe handelte.