Sieben Verfahren seit Kriegsbeginn
Militärjustiz ermittelt gegen Schweizer Kämpfer

Im Ukrainekrieg kämpfen auf beiden Seiten ausländische Söldner. Auch einige Schweizer sind in den Krieg gezogen. Doch fremde Dienste sind verboten. Bisher hat die Militärjustiz sieben Verfahren eröffnet.
Publiziert: 23.02.2023 um 13:29 Uhr
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Im Ukraine-Krieg sind auch ausländische Kämpfer im Einsatz.
Foto: keystone-sda.ch
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Seit einem Jahr tobt der russische Angriffskrieg in der Ukraine. Hunderttausende Soldaten sind auf beiden Seiten im Einsatz – darunter auch freiwillige Kämpfer aus dem Ausland.

In den sozialen Medien finden sich entsprechende Accounts – etwa jener der multinational zusammengesetzten «Internationalen Legion», aber auch länderspezifische wie eine «georgische Legion» oder das mit Belarussen besetzte «Kastus Kalinouski Regiment» berichten über ihren Einsatz.

Sieben Verfahren seit letzten Jahr

Einen derartigen Schweizer Kampftrupp gibt es zwar nicht. Doch dürften aufseiten der Ukraine mehrere Dutzend Schweizer Bürger, auch Doppelbürger, im Einsatz stehen – wie beispielsweise der Schaffhauser Avi Motola (47), der als Scharfschütze gegen die Russen kämpft.

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Bloss, dieser Einsatz für fremde Dienste ist verboten. Und so beschäftigt sich auch die hiesige Militärjustiz mit den Schweizer Söldnern. «Die Militärjustiz führt im Moment sieben Verfahren in Zusammenhang mit dem Verdacht auf Leisten von fremdem Militärdienst im Ukrainekrieg», sagt Mediensprecher Florian Menzi. Obwohl der russische Angriffskrieg vor einem Jahr begann, ist noch kein einziges dieser Verfahren abgeschlossen – weshalb auch noch kein Urteil vorliegt.

Klar ist, den Betroffenen droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. So sieht es das Militärstrafgesetz vor. Straflos bleiben nur jene, die auch eine andere Staatszugehörigkeit besitzen und in diesem andern Staat niedergelassen sind, und wenn sie dort Militärdienst leisten.

Ermittlungen schwierig

Ob es aber je zu einem Urteil kommt, ist fraglich. Meist stellen sich mehrere Hürden. «Die Ermittlungen sind sehr aufwendig bei einem Land, das sich im Krieg befindet», sagt Menzi. So sei etwa der definitive Aufenthaltsort der Betroffenen nicht immer greifbar. «Unsere Möglichkeiten sind da limitiert.»

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Kommt hinzu, dass eine Verurteilung in Abwesenheit schwierig ist. «Es stellt sich dabei etwa die Frage nach dem rechtlichen Gehör», so Menzi. «Irgendwie muss sich eine Person verteidigen können.» Wenn die Betroffenen also nicht in die Schweiz oder zumindest in die EU zurückkehren, wird es schwierig.

Ein Urteil von 2020

Das zeigen auch die bisherigen Erfahrungen. So wurden schon vor dem russischen Überfall 2022 drei Verfahren im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine eingeleitet, der seit 2014 für ein Blutvergiessen sorgt.

Von diesen drei Verfahren ist eines noch hängig. «Bei einem Verfahren erging eine Einstellungsverfügung, da der Anfangstatverdacht sich nicht genügend erhärten liess», so Menzi.

In einem dieser drei Verfahren hingegen gab es 2020 einen Strafbefehl, der rechtskräftig ist. Der Beschuldigte war ein junger Mann aus dem Tessin, der sich 2015 für über ein Jahr prorussischen Separatisten in der Region Donezk angeschlossen hatte. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtete, wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken sowie zu einer Busse verurteilt. Das tiefe Strafmass deutet darauf hin, dass es sich um eine untergeordnete Hilfe handelte.

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