Auf einen Blick
- Schweiz will Einkaufstourismus stärker besteuern
- Wertfreigrenze wird von 300 auf 150 Franken halbiert
- 2022 kauften Schweizer für 8,5 Milliarden Franken im Ausland ein
In Kolonnen reihen sich Autos mit Schweizer Kennzeichen vor den Grenzübergängen zu Deutschland. In der Konstanzer Altstadt tummeln sich Einkaufstouristen. Was sie anlockt, sind die tieferen Preise im Nachbarland. Der Bundesrat um Finanzministerin Karin Keller-Sutter (60) hat am Mittwoch entschieden Einkäufe im Ausland bei der Einfuhr stärker zu besteuern. Ab 1. Januar 2025 wird die sogenannte Wertfreigrenze von 300 auf 150 Franken pro Person und Tag halbiert. Blick beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.
Welche Regeln gelten heute für Einkaufstouristen?
Wer heute in Deutschland einkauft, kann die dortige Mehrwertsteuer ab der sogenannten Bagatellgrenze von 50 Euro zurückfordern. Bei der Einfuhr in die Schweiz müssen Einkäufe erst ab einem Gesamtwert von 300 Franken mit der Schweizer Mehrwertsteuer versteuert werden. Auch dann, wenn die ausländische Mehrwertsteuer nicht rückerstattet wird. Damit lassen sich fast 20 Prozent sparen, was Einkaufstouristen in Scharen anlockt. Laut einer Studie kauften Herr und Frau Schweizer im Jahr 2022 für satte 8,5 Milliarden Franken im Ausland ein.
Während in Deutschland bereits ab 50 Euro die Mehrwertsteuer zurückgefordert werden kann, liegt die Bagatellgrenze in Österreich bei 75 Euro, in Frankreich bei 100 und in Italien bei 70 Euro.
Warum ändert der Bund die Regeln?
Die ins Ausland abfliessenden Gelder sind gerade dem Detailhandel in Grenzregionen ein Dorn im Auge. Die Kantone St. Gallen und Thurgau haben deswegen eine Standesinitiative eingereicht, in der sie gleich die vollständige Abschaffung der Wertfreigrenze fordern. Auch das Parlament will die «Steuergerechtigkeit im Grenzverkehr» verbessern. Dem kommt Finanzministerin Keller-Sutter nun mit ihrer Vorlage nach.
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Wie kommt die Änderung an?
Sie hat in der Vernehmlassung sowohl Zustimmung als auch Kritik ausgelöst. Einige wollten sogar noch weiter runter gehen. Schweizer Detailhändler begrüssen die Verschärfung. Sie bauen darauf, dass die Kunden wieder vermehrt im Inland einkaufen. Verbraucherschutzorganisationen dagegen sprechen von «Symptombekämpfung». Sie befürchten, dass die Reduktion der Wertfreigrenze zu mehr Fahrten ins Ausland führen könnte.
Für welche Waren gilt die Wertfreigrenze?
Die Wertfreigrenze gilt für alle Waren, die für den privaten Gebrauch oder zum Verschenken bestimmt sind. Massgebend dafür ist der Preis auf der Quittung nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer. Preise in ausländischer Währung werden in Franken umgerechnet. Dabei gilt der Gesamtwert aller Waren; einzelne Gegenstände im Wert von über 300 Franken sind immer mehrwertsteuerpflichtig.
Gilt das auch für Onlineshopping?
Sendungen aus dem Ausland sind bereits ab gut 60 Franken mehrwertsteuerpflichtig. Bei Büchern und anderen Waren mit reduziertem Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent gilt die Steuer erst ab 200 Franken.
Wie berechnet man die Mehrwertsteuer?
Mit der App «Quickzoll» des Bundes lassen sich die Einkäufe erfassen. Die App überprüft dann, ob man Mehrwertsteuer zahlen muss, und begleicht den Betrag direkt über die Kreditkarte. Allerdings: Die App nutzt für alle Waren die Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent – auch für Waren wie Lebensmittel oder Medikamente, für die eigentlich der reduzierte Steuersatz von 2,6 Prozent gälte.
Wie kannst du die Mehrwertsteuerpflicht umgehen?
Man kann öfter ins Ausland fahren und pro Mal für einen geringeren Betrag einkaufen. Eine andere Strategie: Als Familie oder Gruppe einkaufen, da die Wertfreigrenze pro Person und pro Tag gilt.