«Reine Abzocke»
Zoll-App des Bundes nimmt Einkaufstouristen aus

Wer nach dem Einkauf in Konstanz seine Waren mittels App verzollen will, zahlt unter Umständen deutlich mehr. Die App wendet nämlich ausschliesslich den höheren Mehrwertsteuersatz an.
Publiziert: 16.03.2024 um 14:57 Uhr
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Aktualisiert: 17.03.2024 um 16:07 Uhr
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Einkaufstouristen könnten künftig auch bei kleineren Einkäufen Mehrwertsteuer bezahlen müssen.
Foto: Siggi Bucher

Der Bundesrat um Finanzministerin Karin Keller-Sutter will den Einkaufstouristen ans Portemonnaie. Wer künftig in Konstanz (D) oder Weil am Rhein (D) Fleisch und Duschgel einkauft, soll künftig schon ab 150 Franken die Mehrwertsteuer bezahlen. Heute liegt die Grenze bei 300 Franken.

Die Debatte wirft ein Schlaglicht auf die Zoll-App des Bundes: Damit soll es auch mit einer tieferen Freigrenze keine Staus und aufwendige Kontrollen geben, so die Hoffnung der Befürworter. Schliesslich kann man mit der App seine Einkäufe eintragen und direkt bezahlen. Doch wer das macht, bezahlt möglicherweise zu viel, berichten die Zeitungen von CH Media. In der App wird ausschliesslich der höhere Mehrwertsteuersatz 8,1 Prozent berechnet – auch für Lebensmittel, die eigentlich mit 2,6 Prozent besteuert werden. Das geht ins Geld: Wer Nahrungsmittel für 350 Franken einführt, zahlt statt 9 ganze 28 Franken.

«Schande für die Schweiz»

Dementsprechend sind auch die Reaktionen im App Store: Von «reiner Abzocke» ist die Rede, gar einer «Schande für die Schweiz». Gerade mal 2,7 von 5 möglichen Sternen gibt es im App Store, viele Nutzer geben gar nur einen Stern.

Das Bundesamt für Zoll sagt gegenüber den Zeitungen von CH Media, man habe bei der Einführung 2018 den Berechnungs- und Bezahlvorgang möglichst schnell und schlank abwickeln wollen. Dazu sei niemand gezwungen, die App zu nutzen – wer aus dem Auto aussteigt und die Waren am Zoll deklariert, bekommt auch die tiefere Mehrwertsteuer. Dazu wird schon bei der erstmaligen Installation auf den höheren Mehrwertsteuersatz hingewiesen.

Bund will Praxis ändern

Der Bund will die Praxis aber ändern: «Eine Erweiterung, damit die Verzollung in der App auch zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz möglich wird, ist geplant», erklärt ein Sprecher des Bundesamtes gegenüber CH Media. Dies sei aber erst auf Anfang 2027 möglich.

Die tiefere Wertfreigrenze soll aber schon ab Januar 2025 eingeführt werden. Ob es tatsächlich bei den 150 Franken bleibt, ist übrigens noch nicht klar: Der Verband der Detailhändler fordert sogar eine Senkung auf 50 Franken, während die SP und die Konsumentenschützer bei 300 Franken bleiben möchten. Der Bundesrat dürfte demnächst entscheiden. (bro)


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