Bundesrat legt neuen Mindestbetrag fest – doch reicht der?
So viel bekommst du für deinen Solarstrom mindestens

Der Bundesrat hat festgelegt, wie viel Hausbesitzer mindestens für ihren Solarstrom bekommen. Es ist mehr, als erwartet.
Publiziert: 19.02.2025 um 13:59 Uhr
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Aktualisiert: 19.02.2025 um 15:40 Uhr
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Überschüssiger Solarstrom kann verkauft werden.
Foto: IMAGO/Christian Ender
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Eine eigene Solaranlage auf dem Dach bringt Geld. Den überschüssigen Strom kann man zurück an die Netzbetreiber verkaufen. Der Bundesrat um Energieminister Albert Rösti (57) hat nun festgelegt, wie viel Geld es ab 2026 mindestens gibt. 

  • Für kleine Solaranlagen mit einer Leistung von weniger als 30 Kilowatt, wie sie oft auf Hausdächern stehen, beträgt die Minimalvergütung 6 Rappen pro Kilowattstunde.
  • Für Anlagen zwischen 30 und 150 Kilowattstunden, die auch selbst genutzt werden, gibt es für die ersten 30 Kilowatt ebenfalls 6 Rappen pro Kilowattstunde, danach nichts mehr.

Der Entscheid kommt überraschend. Zuerst wollte Rösti weniger Geld sprechen. Zum Beispiel waren für die kleinen Solaranlagen nur 4,6 Rappen pro Kilowattstunde angedacht. In der Vernehmlassung gab es aber Kritik. So verlangte der Branchenverband Swissolar sogar 8 Rappen, die GLP lancierte einen Appell und warb für «faire Preise». 

Bislang dürfte diese Mindestvergütung noch kaum einen Einfluss haben. Eine Übersicht des Verbandes der unabhängigen Energieerzeuger zeigt, dass die meisten Netzbetreiber deutlich mehr bezahlen – zumindest dort, wo die Daten verfügbar sind. Nur einzelne Elektrizitätswerke in der Innerschweiz geben momentan weniger als die sechs Rappen für den Solarstrom. 

Entschädigungen auf Rekordhöhe – jetzt gibts weniger

Die Entschädigungen waren im vergangenen Jahr auf Rekordhöhe. Doch der Verband weist in einer Medienmitteilung von Oktober 2024 darauf hin, dass die Vergütungen in diesem Jahr sinken werden. Dennoch könne 2025 weiterhin von einer «mittleren Vergütung im Bereich von 11 bis 13 Rp/kWh ausgegangen werden».

Klar ist auch: Bei den Tarifen handelt es sich um Mindestpreise. Sie treten nur in Kraft, wenn es längerfristig wenig Geld gibt. Ist der Preis auf dem Markt also höher, kann man auch mehr verdienen. Doch in den Sommermonaten wird es künftig immer mehr Strom geben, da die Solaranlagen dann auf Hochbetrieb laufen. Dann könnte in einigen Jahren auch der Mindesttarif wieder zum Thema werden. Wird im Sommer zu viel Strom produziert, sind mit der neuen Verordnung aber auch Abriegelungen der privaten Solaranlage erlaubt – um das Stromnetz zu schonen. Die Energie kann aber weiterhin privat genutzt werden. Maximal drei Prozent der Jahresproduktion dürfen so verloren gehen.

Kritik von Energiestiftung

Die GLP gibt sich zufrieden. In zentralen Punkten habe es Verbesserungen gegeben, sagte Nationalrätin Barbara Schaffner (56). «Das reicht aber noch nicht.» Der Bundesrat müsse so rasch wie möglich weitergehen, um die Erneuerbaren zu fördern.

Kritik kommt hingegen von der Schweizerischen Energiestiftung. Vor allem kleine Solaranlagen seien nur dann profitabel, wenn der Strom auch selbst verbraucht wird. Die Stiftung befürchtet, dass so nur ein Bruchteil des Potenzials auf dem Dach realisiert wird. 

Auch Grünen-Fraktionschefin Aline Trede äussert sich kritisch. «Bundesrat Rösti verhindert die Energiewende konsequent.» Es sei eine «mutlose und rückwärtsgewandte» Umsetzung des Stromgesetzes.

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