Hoffnungsschimmer für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation: Die staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will ihnen entgegenkommen und die Einbürgerung erleichtern. Sie hat sich am Freitag erneut für eine Korrektur des entsprechenden Gesetzes ausgesprochen.
Mit 14 zu 9 Stimmen hielt die Kommission an ihrer parlamentarischen Initiative fest. Mit dieser sollen die Bedingungen weniger restriktiv gestaltet und Verwaltungshürden abgebaut werden.
Zu früh für Ständeratskommission
Die Schwesternkommission des Ständerats ist anderer Meinung. Sie hatte die parlamentarische Initiative der nationalrätlichen Kommission im Mai mit 5 zu 4 Stimmen abgelehnt. Der Zeitpunkt für Gesetzesänderungen sei zu früh, lautete der Tenor.
Dieses Argument sei nicht ausschlaggebend, befand nun die Nationalratskommission. Es müsste jetzt gehandelt werden. Werde nichts getan, dauere es mehr als 30 Jahre, bis die dritte Ausländergeneration in der Schweiz auf einfache Weise eingebürgert sei, begründete die SPK-N ihre Kommissionsinitiative.
Noch immer zu viele Stolpersteine
Diese sieht etwa vor, dass bei der Einbürgerung der Geburtsort berücksichtigt, die Art des erforderlichen Aufenthaltstitels erweitert und der Umfang des berücksichtigten Bildungssystems ausgedehnt werden sollen. Zudem soll das Verwaltungsverfahren vereinfacht werden, das einzuhalten ist, um die für den Antrag erforderlichen Dokumente zu finden.
Im Jahr 2018 trat das neue Gesetz zur erleichterten Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation in Kraft. Gemäss einer im Februar publizierten Studie im Auftrag der Eidgenössischen Migrationskommission legt das Gesetz Einbürgerungswilligen viel zu viele Stolpersteine in den Weg. (SDA)