Beil-Amok von Flums SG hat gestanden
Sascha I. (17) wollte alle seine Opfer töten

Der Lette Sascha I. (17) ging in Flums SG mit einem Beil wahllos auf Menschen los und verletzte 6 Personen. Er gesteht, dass er einen Brand gelegt hat und in Tötungsabsicht gehandelt hat.
Publiziert: 02.11.2017 um 09:13 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 02:10 Uhr
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Der 17-jährige Sascha I. lief am 22. Oktober 2017 in Flums Amok. Seine zuvor geäusserten Gewaltfantasien deuteten auf eine Gefährdung der Öffentlichkeit hin.
Foto: Zvg

Am 22. Oktober legt der 17-jährige Lette Sascha I. in seiner Wohnung in Flums SG einen Brand. Anschliessend greift er acht Personen mit einem Beil an, sechs werden verletzt.

Schlimmeres konnte lediglich durch das beherzte und rasche Eingreifen von Passanten und Polizisten verhindert werden. Die restlichen drei Opfer, die sich nach der Tat noch in Spitalpflege befanden, sind wieder zuhause.

Der Jugendliche hat gestanden, das Feuer gelegt zu haben und bei den zufällig ausgewählten Opfern in Tötungsabsicht gehandelt zu haben, teilt die Staatsanwaltschaft St. Gallen mit. Sascha I. habe dies bei der Einvernahme beim Jugendanwalt am Tag nach der Tat geäussert.

Nächstes Jahr muss er vor Gericht

Über das Motiv des mutmasslichen Täters könnten keine weiteren Angaben gemacht werden, sagte Regula Stöckli, Mediensprecherin der St. Galler Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Ein terroristischer Hintergrund könne aber ausgeschlossen werden.

Sascha I. wurde am 26. Oktober aus dem Spital entlassen und wurde in ein Gefängnis im Kanton St. Gallen überführt, wo er sich bis auf weiteres in Untersuchungshaft befindet. Er muss sich im kommenden Jahr vor Gericht verantworten – unter anderem wegen mehrfacher versuchter Tötungsdelikte.

Er werde sich im Laufe des nächsten Jahres vor Gericht unter anderem wegen mehrfacher versuchter Tötungsdelikte verantworten müssen, heisst es im Communiqué weiter. Für Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren gilt ein besonderes Strafrecht.

Auch beim Letten kommt das Jugendstrafrecht zum Zug: Ihm droht eine maximale Freiheitsstrafe von vier Jahren. Bis zum Alter von 25 Jahren können Schutzmassnahmen angeordnet werden. Der Jugendliche ist nicht vorbestraft. Er war aber bereits früher durch Gewaltfantasien aufgefallen. (rey/SDA)

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