Sie hatten ihn seit Juni auf dem Radar
Behörden kamen zum Schluss: «Nicht gefährlich»

Bereits zwei Mal wurde Sascha I. schon auffällig. Handlungsbedarf sah man aber nicht.
Publiziert: 23.10.2017 um 23:53 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 22:22 Uhr
Marlene Kovacs

Seine fürchterlichen Taten erschüttern die Schweiz. Der 17-Jährige fiel den Behörden bereits auf. Diese schätzten den Letten mit B-Bewilligung aber als ungefährlich ein. 

Vor vier Jahren, im Juni 2013, zog Sascha I. von Riga in die Schweiz. «Bis Sonntag machte er sich hier nicht strafbar», sagt Stephan Ramseyer, Leiter der Jugendanwaltschaft St. Gallen.

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Stephan Ramseyer, Leiter der Jugendanwaltschaft St. Gallen, kennt das Vorleben des Beil-Amok.
Foto: GIAN EHRENZELLER/Keystone

Die Behörden beobachteten den Metallbauer-Lehrling seit Juni. Da meldete ein Mitarbeiter der Jugendarbeit auffälliges Verhalten von I. der Polizei. Diese leitete den Fall an die Kriseninterventionsgruppe des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons St. Gallen weiter.

Anspielungen auf Gewalt

Im September fällt I. wieder auf. Dieses Mal in seiner Berufsschule GBS St. Gallen. «Die Schule meldete, dass er eine Anspielung auf Gewalt geäussert hatte», sagt Ramseyer.

«Unsere Kriseninterventionsgruppe hat aufgrund der Vorfälle eine Bedrohungseinschätzung durchgeführt», erklärt Ralph Wettach (49), Direktor des Schulpsychologischen Dienstes. «Ein standardisiertes Verfahren: Das Wichtigste ist es, den Jugendlichen und sein Umfeld zu befragen. Es finden Gespräche mit Schule, Eltern und Arbeitgeber statt.»

«Er hatte keine der roten Linien überschritten»

Fragen wie «Hat die Person konkrete Pläne, geht von ihr eine Bedrohung aus, hat sie Zugang zu Waffen, zeigt sie sich kooperativ?» spielen dabei eine wesentliche Rolle. «Die Informationen tauschen wir dann mit der Polizei aus», erklärt Wettach. «Die damalige Analyse: Er hatte keine der roten Linien überschritten. Eine substanzielle Bedrohung ging von dem jungen Mann damals nicht aus», sagt Wettach. «Aber Auffälligkeiten waren vorhanden. Deshalb entschied man sich, eine jugendpsychiatrische Abklärung aufzugleisen. Angemeldet war er, Sitzungen haben allerdings meines Wissens noch nicht stattgefunden.»

Dass Sascha I. trotz Abklärungen mehrere Menschen verletzte, ist für Wettach erschütternd. «Ich bin schockiert von den schrecklichen Taten. Schockiert, dass man trotz aller Vorsicht, aller Erfahrung, einen Täter nicht immer vorher erkennen kann. Es gibt keine Garantie.»

Das droht dem Beil-Amok

Er versetzte Flums SG in Angst und Schrecken. Schlug mit einem Beil wahllos auf Passanten ein. Klaute dazu ein Auto. Baute einen Crash. Acht Menschen mussten nach seinem Amoklauf ins Spital gebracht werden. Eines seiner Opfer ist schwer verletzt. Eine Wahnsinns-Tat.

Und trotzdem wird Beil-Amok Sascha I.* auf Milde hoffen können, wenn er irgendwann vor Gericht stehen wird. Denn der Lette ist nur 17 Jahre alt, als er Sonntagabend in seinem Dorf wütet. Minderjährig also.

Sascha I. wird entsprechend im Rahmen des Jugendstrafrechts angeklagt werden. Dieses sieht vor, dass Täter bis zu maximal vier Jahren Gefängnis verurteilt werden können.

Strafen bis 30 Monate können dabei bedingt ausgesprochen werden. Im Vordergrund steht viel mehr ein ganzer Katalog von ambulanten und erzieherischen Massnahmen. Die Grundidee dahinter ist, dass jugendliche Straftäter vor allem von weiteren Straftaten abgehalten werden sollen, statt sie wegzusperren.

Der Prozess von Sascha I. wird zudem unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Die Polizei veröffentlichte ein Bild der Tatwaffe von Flums SG: ein handelsübliches Beil.
Die Polizei veröffentlichte ein Bild der Tatwaffe von Flums SG: ein handelsübliches Beil.
Kantonspolizei St. Gallen

Er versetzte Flums SG in Angst und Schrecken. Schlug mit einem Beil wahllos auf Passanten ein. Klaute dazu ein Auto. Baute einen Crash. Acht Menschen mussten nach seinem Amoklauf ins Spital gebracht werden. Eines seiner Opfer ist schwer verletzt. Eine Wahnsinns-Tat.

Und trotzdem wird Beil-Amok Sascha I.* auf Milde hoffen können, wenn er irgendwann vor Gericht stehen wird. Denn der Lette ist nur 17 Jahre alt, als er Sonntagabend in seinem Dorf wütet. Minderjährig also.

Sascha I. wird entsprechend im Rahmen des Jugendstrafrechts angeklagt werden. Dieses sieht vor, dass Täter bis zu maximal vier Jahren Gefängnis verurteilt werden können.

Strafen bis 30 Monate können dabei bedingt ausgesprochen werden. Im Vordergrund steht viel mehr ein ganzer Katalog von ambulanten und erzieherischen Massnahmen. Die Grundidee dahinter ist, dass jugendliche Straftäter vor allem von weiteren Straftaten abgehalten werden sollen, statt sie wegzusperren.

Der Prozess von Sascha I. wird zudem unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

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