Roger Köppel hat in seinem Video «Weltwoche Daily» kürzlich publik gemacht, dass der russische Geheimdienst bei der Schweizer Firma Audemars Piguet in Moskau Luxusuhren beschlagnahmt hat.
Das stand in einem Papier, das Nationalrat Köppel erhalten hat – und aus dem er wegen des Kommissionsgeheimnisses nichts ausplaudern darf.
Chefredaktor Köppel jedoch sagt, er habe diese Information bereits zuvor in seiner Funktion als Journalist erhalten – und somit dürfe er sie publizieren.
Am Mittwoch hat die Immunitätskommission des Nationalrats Köppels parlamentarischen Schutz aufgehoben. Stimmen die Ständeräte zu, kann die Bundesanwaltschaft den Fall untersuchen.
Dieser Vorgang zeigt: Heute kann niemand mehr glaubwürdig ein guter Chefredaktor und gleichzeitig ein guter Nationalrat sein.
2015 wurde Roger Köppel, damals bereits Chefredaktor, in den Nationalrat gewählt. Er wurde als «Überflieger», «Superstar» oder «Blocher-Nachfolger» betitelt und bereits als künftiger Bundesrat gehandelt.
Heute spielt Köppel weder in der SVP noch im Parlament irgendeine halbwegs wichtige Rolle.
Hingegen ist Köppel bis heute tief im Herzen Journalist, und das erfolgreich: Seine Stimme hat Gewicht, selbst seine Gegner anerkennen seine Intelligenz und sein Gespür für Themen. Seine «Weltwoche» haut auch mal Köppels eigene Partei in die Pfanne und bezeichnet SVP-Politiker als «Sesselkleber» oder «blasse Neulinge». Ein unabhängiger Journalist tut so etwas – ein SVP-Nationalrat nicht.
Die halbe Schweiz diskutiert über die Aufhebung von Köppels Immunität. Die Prognose sei gewagt: Die Bundesanwaltschaft wird nie klären können, ob Chefredaktor Köppel oder Nationalrat Köppel die vertrauliche Info erhalten hat.
Es spielt auch keine Rolle. Wichtiger wäre, die Schweiz würde über ein viel bedeutenderes Ereignis reden: dass das Parlament die vorsorglichen Massnahmen gegen Medien verschärft. Missliebige Artikel können künftig einfacher mit einer superprovisorischen Verfügung verhindert werden.
Im Gesetz ändert sich nur ein einziges Wort: Bisher brauchte es einen «besonders schweren Nachteil», neu reicht ein «schwerer Nachteil», der möglicherweise durch einen Artikel entstehen könnte, und der Richter stoppt ihn ohne Anhörung der Journalistin.
Das wird grosse Auswirkungen haben, denn: Jeder Richter, jede Richterin wird im Zweifelsfall gegen die Medien entscheiden, und das ist auch verständlich – der Gesetzgeber will es so.
Wer etwas verbergen möchte, hat es künftig leichter. Die Schweiz ist auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 14 gefallen und erstmals nicht mehr unter den Top 10.
Das ist besorgniserregend – und nicht, woher Roger Köppel von einer Razzia in Moskau weiss.