Die schlechte Nachricht: Schweizerinnen und Schweizer produzieren pro Person über 700 Kilo Abfall im Jahr. Die Gute: Im Recyceln sind wir dafür Weltmeister. Ganze 52 Prozent der Abfälle werden wiederverwertet.
Wie steht es um Ihre Recycling-Kenntnisse? Wissen Sie, was wohin gehört?
Grünabfuhr
Diese Abfälle werden durch die Kompostierung zu Dünger oder in Grossanlagen zu Energie.
Gartenabfälle: Unkraut, Laub, Gemüse, Fallobst
Küchenabfälle und Speisereste: Kaffeesatz, Rüstabfall von Früchten und Gemüse, Eierkarton und –schalen, Milchprodukte, Brotreste
Nicht in den Kompost werfen sollten Sie Knochen, Hunde- und Katzenkot, Fleisch und Fisch, Windeln. Falls Sie Säcke in Ihren Abfall legen, sollten diese zwingend kompostierbar sein. Wenn «Recycling» drauf steht, bedeutet das lediglich, dass die Säckli aus recykliertem Material sind – nicht aber, dass sie auch recycelbar sind.
Leuchtmittel
Traditionelle Glühbirnen und Halogenlampen können Sie in den Kehricht werfen, nicht aber LED-Lampen, Neonröhren, Energiesparlampen und ganze Leuchten. Diese können giftiges, fluoreszierendes Material oder auch Elektronikbestandteile enthalten. Sie werden bei einigen Sammelstellen, sicher aber beim Verkäufer entgegengenommen.
Speiseöl
Schütten Sie Speiseöl nicht ins Lavabo – es verschmutzt das Wasser und verstopft Leitungen. Lassen Sie es stattdessen in der Pfanne abkühlen, sammeln Sie es in einem Plastikgefäss und bringen Sie es zur Wertstoffsammelstelle. Getrennt davon nimmt diese auch Mineralöl (Getriebeöl, Motorenöl, Massageöl) entgegen.
Glas
Glas kann wieder eingeschmolzen werden und gehört deshalb auf die Entsorgungsstelle. Es wird unterschieden zwischen Hohlglas (Flaschen, Konfitüregläser, Joghurtgläser) und Flachglas (Fensterglas, Spiegel, Bilderglas). Beim Hohlglas sollten Deckel und Verschlüsse entfernt werden, bevor es zur Wertstoff-Sammelstelle gebracht wird. Trennen Sie unbedingt nach den Farben Grün, Weiss und Braun. Flachglas können Sie im Recyclinghof oder im Cargo-Tram abgeben.
Porzellan, Keramik und zerbrochene Spiegel gehören nicht in die Glassammlung. Auch Trinkgläser sind nicht fürs Recycling geeignet, da sie oft Blei enthalten: Kleine Mengen gehören in den Kehricht, grosse ins Grubengut.
Aluminium
Auch Gegenstände aus Aluminium können recycelt werden. Dazu gehören Mayonnaise- bzw. Senftuben, Tierfutterbehälter, Haushaltsfolie und Getränkedosen. Drücken Sie die Behälter zusammen und entfernen Sie bei Tuben die Deckel. Nicht in dieselbe Tonne gehören Spraydosen (Kehricht oder Sonderabfall), Kaffee- oder Teekapseln.
PET-Flaschen
Drücken Sie Flaschen aus PET (Polyethylenterephtalat) platt, damit sie weniger Platz brauchen. Entsorgt werden können Sie an Sammelstellen, oft aber auch in Lebensmittelläden. In Sortierzentren werden die Flaschen anschliessend nach Farben sortiert, geschmolzen und wieder zu neuen Flaschen verarbeitet.
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Akkus und Batterien
Batterien enthalten schädliche Schwermetalle, aber auch Stoffe, die wiederverwendet werden können. Bringen Sie sie zur Entsorgung entweder zurück zur Verkaufsstelle oder zur Sammelstelle.
Konservendosen
Schweizer Konserven sind meist aus Weiss- oder Stahlblech. Beide sollten flachgedrückt und zur Sammelstelle gebracht werden. Papier und Speisereste müssen Sie nicht unbedingt entfernen, da sie bei hohen Temperaturen verbrennen.
Papier und Karton
Beim Recyceln von Papier kann die Umwelt geschont werden, indem Bäume, Energie, Wasser und chemische Produkte gespart werden. Aus losen Blättern, Zeitungen, Zeitschriften, Telefonbüchern, Couverts (auch mit Fenster), Taschenbüchern und Büchern ohne Deckel können beispielsweise Zeitungen, WC-Rollen oder Kartonverpackungen entstehen. Wie auch Papier wird Karton mit einer Schnur gebündelt und am Strassenrand eingesammelt. Auf den Stapel gehören Ordner ohne Metall, Papiertragtaschen, Taschenbücher, Telefonbücher und unbeschichteter Karton.
Textilien
In die Textilsammlung gehören nutzbare Kleider, Bettwaren, Handtaschen, Unterwäsche und paarweise zusammengebundene Schuhe, nicht aber stark verschmutzte Kleider, einzelne Schuhe, Stoffreste und Teppiche. Der Grossteil der gesammelten Kleider und Stoffe werden direkt weitergegeben, etwa ein Drittel wird wiederverwertet, also beispielsweise zu Putzlappen verarbeitet. Wenn Sie nicht die verschickten Sammelsäcke verwenden, können Sie Ihre Textilien auch bei öffentlichen Sammelcontainern deponieren.
Elektronik und elektronisches Material
Haushaltsgeräte (z. B. Bügeleisen, Kaffeemaschine, Staubsauger), Bürogeräte (z. B. Drucker, Kopierer, Telefon), Unterhaltungsgeräte (z. B. Radio, Fernseher, Bildschirme), Kabel und Werkzeuge können bei der Sammelstelle oder in einem Geschäft, das Elektrogeräte verkauft, gratis zurückgegeben werden. Da im Kaufpreis eine Entsorgungsgebühr bereits enthalten ist, sind Händler dazu verpflichtet, ihre Elektroprodukte zurückzunehmen.
Metall
Kleinmetall (z. B. Draht, Pfannen, Kuchenbleche, Schrauben) können bei Sammelstellen entsorgt werden. Grossmetall (Grill, Velos, Werkzeuge, Felgen) müssen zum Recyclinghof.
Styropor
Zur Sammelstelle zurückgebrachtes Styropor kann fast vollständig wiederverwendet werden. Wichtig ist allerdings, dass sich keine Fremdstoffe darin befinden. Styropor-Chips gehören in den Kehricht und auch Fleisch- und Früchteschalen aus Polystyrol dürfen nicht mit Styropor entsorgt werden.
Kork
Korken werden nach dem Recyceln oft als Isoliermaterial auf der Baustelle wiederverwendet und kann deshalb an Sammelstellen abgegeben werden.
Medikamente
Ein Verfallsdatum gibt bei Medikamenten nicht an, wann sie verderben. Kopfwehtabletten kann man beispielsweise oft noch lange nach dem Ablaufdatum einnehmen – allerdings kann dann die volle Wirksamkeit nicht mehr garantiert werden. Tabletten und Dragées sollten bei Verfärbungen oder Rissen nicht mehr eingenommen werden. Salben und Cremes, sobald sie eingetrocknet sind oder seltsam riechen. Flüssigmedikamente verfärben sich mit der Zeit oder werden trübe. In all diesen Fällen sollten Sie die Medikamente zurück in die Apotheke bringen. Im Grundwasser können sie sowohl für Tiere als auch für Menschen schädlich werden.
Sonderabfall
Zu den Sonderabfällen gehören Medikamente, Kosmetika, Spraydosen, Chemikalien, Quecksilber, Reinigungsmittel, Farben und Lacke, Feuerlöscher und Frostschutzmittel. Sonderabfälle können die Umwelt erheblich schädigen und sollten deshalb zur Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Einzelne Sonderabfälle können Sie auch an Sammelstellen abgeben.
Spraydosen enthalten Treibgas und dürfen deshalb nicht mit Aluminium entsorgt werden. Befindet sich auf der Dose ein oranges oder weiss-schwarz-rotes Gefahrensymbol, gehört sie zwingend in den Sonderabfall. Ansonsten können Sie sie auch im Kehricht entsorgen.
Tierkadaver
Tierische Kadaver und Schlachtabfälle sollten wegen der Seuchengefahr und aus Hygienegründen verbrannt werden. Nur Haustiere, die weniger als 10 kg wiegen, dürfen auf Privatgrund beerdigt werden, wenn mindestens 50 cm Erde auf ihnen liegt. Schwerere Tierkadaver können auf die Sammelstelle der Gemeinde gebracht werden.
Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch
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