Wer in die Ferien fliegt, muss Acht geben: Die Lufthansa-Piloten sind am Freitag in einen ganztägigen Streik getreten. Betroffen sind 130'000 Passagiere und 800 Flüge. Der Streik hat auch Auswirkungen auf die Schweiz.
Aber was tun, wenn der Flug aufgrund solch aussergewöhnlichen Umständen nicht abheben kann?
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Anspruch auf Betreuungsleistungen
Chaos am Himmel ist nicht selten – vor allem während den Ferien. Wird ein Flug komplett gestrichen, haben Reisende Anspruch auf Betreuungsleistungen (Verpflegung, Getränke, gegebenenfalls eine Hotelübernachtung). Eine Entschädigung bis zu 600 Euro gibts nur, sofern keine «aussergewöhnlichen Umstände» herrschen. Solche Gründe aber gibt es viele: Neben Streiks sind das etwa schlechtes Wetter oder ein Defekt am Flugzeug. Ein kleiner Trost: Den Ticketpreis kriegt man in jedem Fall zurück.
Wird man mehr als zwei Wochen im Voraus über den abgesagten Flug informiert, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Passagiere haben die Wahl, entweder das Ersatz-Angebot anzunehmen, den Flug selber umzubuchen oder ganz zu stornieren.
Airlines müssen in folgenden Fällen nicht haften, weil sie als «aussergewöhnlich» gelten:
Schlechte Wetterbedingungen
Verhindert ein Sturm den Abflug, gibt es keine Entschädigung. Airlines müssen aber alle zumutbaren Massnahmen ergreifen, damit die Passagiere trotzdem schnellstmöglich ans Ziel kommen, etwa per Bahn, Bus oder Mietwagen. Wenn der Sturm nur am Zielort wütet, muss die Airline den Flug an einen Ersatzflughafen organisieren.
Vogel-, Blitz- oder Hagelschlag
Wenn diese Dinge ein technisches Problem verursachten, gibt es ebenfalls keine Entschädigung.
Streik
Wenn das Personal streikt, müssen Airlines nicht zahlen. Sie müssen aber versuchen, Ersatzpersonal zu organisieren oder Umbuchungen auf andere Airlines zu tätigen. Nach Streikende muss der Normalbetrieb schnellst möglich wieder laufen. Ein Gerichtsurteil hält aber fest, dass Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die Umbuchungen dazu führen, dass Passagiere auch am zweiten Tag nach dem Streik noch eine zehnstündige Verspätung in Kauf nehmen müssen.
Überlastung des Luftraums
Dafür kann die Airline grundsätzlich nicht verantwortlich gemacht werden.
Medizinischer Notfall an Bord
Muss deswegen ausserplanmässig gelandet werden, haftet die Airline nicht.
Bombendrohung, Terroranschlag
Sperrung des Luftraums
Wie etwa 2010 beim Vulkanausbruch auf Island.
Ab fünf Stunden Verspätung gibts Geld zurück
Hat ein Flug nur Verspätung, gilt für Schweizer und EU-Fluggesellschaften, die in der Schweiz oder einem EU-Land starten oder landen, die EU-Verordnung Nr. 261/2004. Sie schreibt vor, dass ab einer zweistündigen Verspätung Getränke und Verpflegung zur Verfügung gestellt werden müssen. Wird der Flug erst am nächsten Tag durchgeführt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Hotelübernachtung.
Bei einer sogenannten «Grossen Verspätung» von mindestens drei Stunden kann man laut dem Europäischen Gerichtshof eventuell finanzielle Ansprüche geltend machen. Dauert die Verspätung länger als fünf Stunden kann man auf jeden Fall von der Flugbuchung zurücktreten und bekommt den vollen Ticketpreis zurück. Definitiv keine finanzielle Entschädigung gibt es aber, wenn die Verspätung auf «aussergewöhnliche Umstände» wie schlechtes Wetter oder Streiks zurückzuführen ist.
Verlorenes oder beschädigtes Gepäck
Manchmal geht zwar mit der Flugreise alles gut, aber wenn man landet, ist das Gepäck nicht da. Wichtig: sich sofort beim Lost&Found-Schalter zu melden. Meistens wird der Koffer innerhalb von 24 Stunden gefunden. Zur Überbrückung, weil Zahnbürste und Pyjama im Koffer sind, gibts bei vielen Fluggesellschaften ein Overnight-Kit.
Hat man Geld für kleinere Anschaffungen wie Unterwäsche und Hygieneartikel ausgegeben, werden diese gegen Vorlage der Quittung in der Regel zurückerstattet – je nach Flugklasse gibts 100 bis 300 Dollar. Findet die Airline den Koffer, gibt es keine Entschädigung.
Nach drei Wochen gilt das Gepäckstück definitiv als verloren und die Airline muss den Wert der verlorenen Sachen bezahlen. Achtung: Der Maximalbeitrag liegt bei 2200 Franken.
Beschwerde einreichen
Und wenn der Koffer zwar ankommt, aber kaputt ist? Auch hier meldet man sich umgehend beim Lost&Found-Schalter. Wie viel die Airline bezahlt, kommt auf den Schaden an.
Wenn die Airline auf stur schaltet und nichts von einer Entschädigung wissen will, kann man sich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) beschweren. Die Aufsichtsbehörde kann die Airline zwar nicht zu einer finanziellen Entschädigung zwingen, da sie aber Bussen von bis zu 20'000 Franken verhängen kann, lenken die Airlines oft ein.
An vielen Flughäfen herrscht aktuell akuter Personalmangel - auch die Gepäckabfertigung ist davon betroffen. Was muss ich tun, wenn mein Gepäck nicht an der Ausgabe ankommt?
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