Reto Scherrers Reise-Horror!
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«Im Sommer bleibe ich zuhause»:Reto Scherrers Reise-Horror!

Wegen Flugchaos
Hunderte frustrierte Fluggäste zeigen Airlines an

Das Flugchaos hat auch rechtliche Folgen: Hunderte Fluggäste zeigen nun die Airlines an.
Publiziert: 06.08.2022 um 11:47 Uhr
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Aktualisiert: 06.08.2022 um 14:56 Uhr
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Die Ferien – im Bild ein Flugzeug über Mallorca – endeten oder begannen heuer für viele Schweizerinnen und Schweizer im Frust.
Foto: imago/sepp spiegl

Was entspannte Ferien werden sollte, begann oder endete für viele Schweizerinnen und Schweizer im Frust. Unter anderem Personalmangel, Streiks und der Sommer-Ansturm haben zu einem Flugchaos in ganz Europa gesorgt. Ein Chaos, das sich sogar noch länger hinziehen könnte.

Für die Kundschaft bedeutet das lange Wartezeiten oder gar gestrichene Flüge.

Hunderte Anzeigen gegen Airlines

Wie die Zeitungen von «CH Media» berichten, häufen sich nun auch die Anzeigen gegen die Fluggesellschaften. Letztere sind bei gestrichenen Flügen zu Entschädigungen verpflichtet: So müssen sie etwa Verpflegung und Hotelunterkunft berappen, falls ein Ersatzflug erst tags darauf fliegt.

Wie viele solche Entschädigungen eingefordert wurden, wollen die Anbieter Swiss, Helvetic und Edelweiss laut Bericht nicht bekannt geben. Swiss und Helvetic versichern aber, Reklamationen ernst zu nehmen und sich an die EU-Entschädigungsregeln zu halten.

Viele Fluggäste sehen das offenbar anders. Denn die Anzeigen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) haben zugenommen. In den vergangenen Monaten sei die Entwicklung steigend, so ein Sprecher. Allein im Juli wandten sich demnach 433 unzufriedene Passagiere ans Bazl, die sich nicht mit ihrer Fluggesellschaft einigen konnten. Im Juni seien das deren 399 gewesen, im Mai 243 – und im Januar noch 200.

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Bis acht Monate zur Erledigung des Falls

Wer sich mit der Fluggesellschaft nicht einigen kann und sich an den Bund wendet, braucht allerdings Geduld. In der Regel dauert es sechs bis acht Monate, bis ein Fall erledigt wird. Der Bund kann die Airlines zwar nicht zur Entschädigungszahlung zwingen, meist würden sich die Airlines nach einer Anzeige aber kulant zeigen.

Bei Verspätungen ist der Fall im übrigen komplizierter. Ab drei Stunden würde im EU-Raum ebenfalls Anspruch auf Entschädigung gelten, allerdings nur, wenn der Flug auch in der EU startet oder landet. Diese Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist in der Schweiz allerdings nicht verbindlich. (gbl)

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