Worauf muss man bei Anreise in die Schweiz achten?
Ferien verfliegen prinzipiell viel zu schnell. Da möchte man die Ferienstimmung mit ein paar Souvenirs mit nach Hause retten: eine handgeschnitzte Figur, eine Jadekette oder die nachgemachte Rolex-Uhr vom Nachtmarkt. Was als lockere Ferienlaune beginnt, kann bei der Ankunft in der Schweiz böse enden: Bei der Einfuhr von Waren gelten strenge Regeln.
Mehrwertsteuerfrei ist die Einfuhr von Waren im Wert von bis zu 300 Franken pro Person. Dazu zählen nicht nur die selbst gekauften Dinge, sondern auch die Geschenke, die man von Freunden im Ausland erhält. Hat man in der Ferne richtig zugeschlagen und Jeans und Co. übersteigen 300 Franken, muss man den gesamten Wert verzollen.
Beim Schmuggeln drohen hohe Geldstrafen
Merkt doch keiner! Schlechte Idee: Die Beamten sind sehr geschult, und picken zielsicher Shopaholics heraus. Wird man beim Schmuggeln erwischt, drohen Geldstrafen. Bei Ehepaaren summieren sich die Freigrenzen. Die Freigrenze gilt allerdings nicht für Waren, auf die eine Einfuhrbeschränkung besteht, also Alkohol und Zigaretten. Bei schottischem Whisky darf es nur 1 Liter sein, bei Zigaretten nur 250 Stück.
Ebenfalls keine gute Idee ist beispielsweise die Einfuhr von feinem Trockenfleisch, das man während des USA-Aufenthalts so gerne isst: Fleischprodukte aus nicht EU-Ländern dürfen nicht eingeführt werden und werden konfisziert! Oft verstösst man gegen das Gesetz, ohne es zu wissen – und dann kann es sogar richtig teuer werden. Das gilt insbesondere für Souvenirs aus Pflanzen und Tieren.
Die Muscheln, die man im Ferienland an jeder Ecke kaufen kann, stehen vielleicht auf der Artenschutzliste, ebenso wie die eingerahmte Tropenpflanze. Die Strafen sind in diesen Fällen sehr hoch. Deshalb sollte man von allen Mitbringseln aus der Pflanzen- und Tierwelt grundsätzlich die Finger lassen. Ein böses Erwachen kann es auch bei der gefälschten Gucci-Tasche geben: Die Einfuhr von Imitaten ist ein absolutes No-Go!
Die wichtigsten Regeln am Schweizer Zoll
Wer den Schweizer Zoll überquert, muss einige Formalitäten beachten.
- Alkohol bis 18 % Vol.: 5 Liter pro Person und Tag
- Alkohol über 18 % Vol.: 1 Liter pro Person und Tag
- Fleisch: 1 kg pro Person und Tag
- Zigaretten: 250 Stück pro Person und Tag
- Öle, Fette, Margarine zu Speisezwecken: 5 kg/Liter pro Person und Tag
Beträgt der Einkauf mehr als 300 Franken, so muss man die Mehrwertsteuer auf den Gesamtwert der Waren zahlen.
Zu beachten:
- Die Einfuhr von Tierprodukten oder eine anteilmässige Auswahl dieser Erzeugnisse aus anderen als EU-Mitgliedstaaten und als Norwegen ist verboten.
- Als Wild gelten in freier Wildbahn lebende oder in Gehegen gehaltene Landsäugetiere und Vögel wie Antilopen, Elche, Fasane, Feldhasen, Gämsen, Hirsche, Kängurus, Murmeltiere, Nutrias, Rebhühner, Rehe, Rentiere, Steinböcke, Strausse, Tauben, Wachteln, Wildenten, Wildgänse, Wildkaninchen, Wildschweine.
Hinweis: Dieser Text gibt nur einen knappen Überblick über die Zollvorschriften. Mehr unter: www.ch.ch/de/schweizer-zoll