Bundesgericht entscheidet
Bestrafung von Klimaaktivisten verletzt kein Grundrecht
Klimaaktivisten sorgten im Dezember 2019 in Lausanne für Schlagzeilen. Dafür wurden sie mit Geldstrafen und Bussen bestraft. Dies verstösst gegen kein Grundrecht, wie das Bundesgericht entschieden hat.
08.02.2024, 13:23 Uhr