Rechtsexpertin zu Betrugsfall
«Das Opfer muss nicht für Kosten aufkommen»
Cyberkriminelle stehlen die Daten eines Blick-Lesers und bestellen in seinem Namen ein hochwertiges Handy. Nun scheint der Luzerner auf den Kosten sitzen zu bleiben. Muss ein Betrugsopfer tatsächlich für den Schaden aufkommen? Blick spricht mit einer Rechtsexpertin.
15.05.2024, 17:42 Uhr