Rechtsberaterin schätzt Luzerner Fall ein
«Das Opfer trägt keine Schuld»

Cyberkriminelle stehlen die Daten eines Blick-Lesers und bestellen in seinem Namen ein hochwertiges Handy. Nun scheint der Luzerner auf den Kosten sitzen zu bleiben. Muss ein Betrugsopfer tatsächlich für den Schaden aufkommen? Blick spricht mit einer Rechtsexpertin.
Publiziert: 15.05.2024 um 17:42 Uhr
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Cyberbetrüger treiben seit Jahren vermehrt ihr Unwesen im Internet.
Foto: IMAGO/Zoonar
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Janine EnderliRedaktorin News

«Das Vorgehen von Sunrise erstaunt mich», sagt Beobachter Rechtsberaterin Katharina Siegrist (44), als Blick ihr den Fall des Luzerner Betrugsopfers Daniel K.* schildert. Über ein Datenleck bei einem Online-Versandhändler klauten unbekannte Täter seine persönlichen Daten und bestellten sich im Anschluss ein iPhone 15 Pro Max. Nun bleibt K. auf der Handy-Rechnung sitzen. 

Weil Sunrise-Kunden laut dem Telefonanbieter «eine vertragliche Verantwortung zum Schutz der Log-in-Daten tragen» und K. dieser Sorgfaltspflicht nicht genügend nachgekommen sei, will das Unternehmen nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. 

«K. hat nicht fahrlässig gehandelt»

Für Rechtsberaterin Siegrist ist diese Begründung unverständlich: «Daniel K. hat aus meiner Sicht nicht fahrlässig gehandelt. Wie hätte er ein Datenleck eines Onlinehändlers verhindern sollen? Dafür trägt er keine Verantwortung», erklärt die Expertin. Das Opfer könne nichts dafür, dass die Daten über ein Leck zugänglich wurden.

«Die Kosten müssten bei den Tätern oder beim Onlinehändler, der für das Leck verantwortlich ist, geltend gemacht werden – aber nicht beim Opfer.» Die 44-Jährige rät dem Opfer, die Rechnungen nicht zu bezahlen und sich an seinen Rechtsschutz zu wenden.

An Ombudsstelle wenden und Versicherung kontaktieren

Des Weiteren rät Siegrist bei ähnlichen Fällen, den Ombudsmann der Telekommunikation «Ombudscom» zu kontaktieren. «Die Schlichtungsstelle vermittelt bei zivilen Streitigkeiten zwischen Kundinnen und den Unternehmen. Das ist eine gute Möglichkeit, um eine Lösung zu erzielen.»

Generell steigt die Zahl an Cyberbetrugsfällen jährlich erheblich an. Ist man auf ein Phishing-Mail hereingefallen oder befürchtet kriminelle Aktivitäten, sollte man sich an die Polizei wenden. Zusätzlich ist es laut Siegrist sinnvoll, bei der eigenen Hausratversicherung nachzufragen, ob Möglichkeiten für eine Zusatzversicherung im Fall von Betrugsfällen bestehen.

So schützt du dich vor Phishing-E-Mails:

  • Misstraue E-Mails, die du unaufgefordert bekommst.
  • Lösche verdächtige E-Mails.
  • Überprüfe den Absender in den Mails und die Links, auf die sie verweisen. Wenn du unsicher bist, ob das Mail authentisch ist, solltest du die Website des Dienstes selbst im Browser eingeben und dich auf diesem Weg einloggen.
  • Antworte nicht auf Phishing-Mails.
  • Leite die Phishing-Mails an reports@antiphishing.ch weiter, damit das nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) informiert ist.
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