Die Methoden der Betrüger sind einfach: Mehrere nicht versicherte Personen nutzen gemeinsam eine Krankenkassenkarte, um etwa die Franchise zu umgehen. Zum Beispiel für übermässigen Medikamentenbezug in verschiedenen Apotheken. Oder für sogenannten Leistungstourismus. Dabei reisen Patienten aus dem Ausland an, die sich mit einer Karte von Bekannten (oder auch Unbekannten) in einer Arztpraxis behandeln lassen.
Die daraus entstandene Arztrechnung wird vom Karteninhaber, der Karteninhaberin später beanstandet oder gar in Abrede gestellt. Die Folge des Betrugs: Die Rechnungen werden storniert, Praxis und Krankenkasse bleiben auf den Kosten sitzen.
Betrug bleibt meist unbemerkt
Solche Missbräuche kommen immer wieder vor, wie verschiedene Schweizer Krankenversicherer Blick bestätigen. Nur: Die Schäden lassen sich nicht konkret beziffern – weil sie oft unbemerkt bleiben.
Den Krankenversicherern sind dabei vielfach die Hände gebunden. In Einzelfällen versuchen sie, direkt bei fehlbaren Leistungserbringern zu intervenieren. Oder sie lehnen Forderungen von Kundinnen und Kunden ab bzw. fordern Beträge zurück.
Auch Mitte-Nationalrat Andreas Meier (61) sind Fälle aus den Medien bekannt, bei denen nicht versicherte Personen medizinische Leistungen mit einer fremden Krankenkasse bezogen haben. Sei es, weil sie schwarz in der Schweiz arbeiten und nicht krankenversichert sind. Sei es, weil es sich um Sans-Papiers handelt. Oder um Personen, die sich die Franchise, also den Fixbetrag, der pro Jahr an die Behandlungskosten gezahlt werden muss, nicht leisten können oder wollen.
Keine eindeutige Identifizierung möglich
Meier hat darum in der vergangenen Wintersession gemeinsam mit Nicole Barandun (55), seiner Zürcher Mitte-Nationalratskollegin, einen entsprechenden Vorstoss eingereicht. Darin möchten die beiden vom Bundesrat wissen, wie künftig sichergestellt wird, dass niemand mit einer fremden Krankenkasse Leistungen bezieht.
Meier bemängelt etwa, dass kein Foto des Inhabers auf den Krankenkassenkarten zu sehen sei, das eine eindeutige Identifizierung ermöglichte. «Würde die Identität der Patienten jeweils überprüft, wäre es praktisch unmöglich, dass mehrere Personen die gleiche Krankenkassenkarte benützen», sagt der Mitte-Politiker. Er wolle niemandem die medizinische Hilfe verwehren, aber es könne nicht sein, dass dies missbräuchlich geschehe.
Karteneinschränkungen sollen in Zukunft möglich werden
Die Krankenversicherer versuchen ihrerseits seit Jahren, solche Betrugsfälle zu unterbinden. So setzte sich etwa die CSS dafür ein, dass eine Versichertenkarte kurzfristig eingeschränkt einsetzbar sei oder dass diese elektronisch gesteuert werden könne. «Wir haben dazu bereits Anstrengungen unternommen und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kontaktiert. Solche Lösungen sollen in Zukunft möglich werden», heisst es bei der CSS.
Das BAG erklärt auf Anfrage, ein Missbrauch von Krankenkassenkarten könne grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, es habe allerdings keine Kenntnisse von solchen Fällen. Für das Bundesamt sind die Verantwortlichkeiten klar: «Es ist an den Leistungserbringer und den Versicherer, die Daten auf den Krankenkassenkarten zu kontrollieren.»