Bundesrat setzt Schranken
Bewilligungspflicht für Versicherungsdetektive
Am 25. November entscheidet das Stimmvolk, ob Versicherungsdetektive künftig bei Verdacht auf Missbrauch IV-Bezüger oder Unfallversicherte observieren dürfen. Der Bundesrat legt nun offen, wie er bei einem Ja die Details regeln würde.
02.10.2018, 15:26 Uhr