Anwälte kritisieren Gutachter
Zwei Prozent zu gesund für die IV
Liegt der Invaliditätsgrad unter 40 Prozent, besteht kein Anspruch auf eine IV-Rente. Eine wichtige Rolle bei der Berechnung dieses Invaliditätsgrades spielen externe Gutachter. Diese geraten immer wieder in Verdacht, nicht unabhängig zu sein.
11.08.2019, 00:38 Uhr