Nach einer stundenlangen und emotionalen Debatte stimmte der Nationalrat am Mittwoch einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zu. Dies als Gegenentwurf zur Volksinitiative, die vier Wochen verlangt und wohl im kommenden Februar zur Abstimmung kommt – wenn sie nach dem jüngsten Parlamentsentscheid nicht zurückgezogen wird. Am 2. Oktober entscheiden die Köpfe hinter dem Begehren, ob sie sich mit zwei Wochen zufriedengeben und ihr Projekt fallen lassen wollen. Ein Rückzug scheint für das Komitee durchaus denkbar, wie die «SonntagsZeitung» berichtete.
Doch auch wenn der Urnengang ausbleibt, wird die Papi-Zeit noch auf sich warten lassen. Dem Bund scheint eine rasche Umsetzung nicht gelegen, kritisiert die Linke.
«Der Bundesrat trötzelt»
Tatsächlich erklärt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf Anfrage, dass der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub auch ohne Abstimmung erst am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Wird das Volk befragt, verzögert sich die Einführung um ein weiteres Jahr.
Das sei viel zu spät, schimpfen die Initianten. «Der Bundesrat trötzelt», sagt SP-Nationalrat Adrian Wüthrich (39, BE) knapp.
Die Landesregierung wollte keinen Vaterschaftsurlaub. Und nun, nachdem das Parlament anders entschieden habe, verzögere er dessen Einführung. «Sollten wir am 2. Oktober die Initiative zurückziehen», fährt Wüthrich fort, «erwarte ich, dass der Bund den Vaterschaftsurlaub spätestens im Sommer 2020 in Kraft setzt.» Und selbst im Falle einer Abstimmung Anfang 2020 sei ein Inkrafttreten Anfang 2021 «problemlos» möglich, ist der Präsident des Vereins «Vaterschaftsurlaub jetzt!» überzeugt.
87'000 Geburten pro Jahr
Wüthrich verweist auf den Mutterschaftsurlaub, der seinerzeit weitaus zügiger angepackt wurde: Nach dem Volks-Ja Ende September 2004 war dieser bereits im Sommer darauf Realität.
Angesichts von über 87'000 Geburten pro Jahr haben bereits wenige Monate Verzögerung eine grosse Auswirkung für eine Vielzahl Schweizer Haushalte. «Mit jedem halben Jahr, das vergeht, erhalten Zehntausende Familien keinen Urlaub, obwohl sie darauf Anrecht haben», warnt Wüthrich. Der Bundesrat sei gut beraten, den Willen des Parlaments zu akzeptieren.