Im September 2022 stimmte die Schweiz mit hauchdünner Mehrheit für eine Reform der AHV, die unter anderem das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre erhöhte. Der finanzielle Zustand der AHV spielte damals eine zentrale Rolle im Abstimmungskampf.
Doch nun kam ans Licht, dass die prognostizierten Zahlen des Bundes nicht korrekt waren – die AHV steht deutlich besser da, als es in den Unterlagen hiess. Kathy Steiner, die bei der Abstimmung knapp unterlag, will das nicht akzeptieren und fordert eine Wiederholung des Urnengangs.
«Gleiche Rechte, gleiche Pflichten – das heisst Gleichberechtigung»
Die Meinungen der Blick-Community ist gespalten. Einige Kritiker hinterfragen den Einsatz von Kathy Steiner. Urs Lifart kommentiert: «Wie ist das nun mit Gleichberechtigung, Frau Steiner? Früher in Rente gehen wollen, Quoten bei den Zuckerjobs, aber nicht bei den harten Jobs, wo man auch dreckig wird. Packen Sie echte Probleme an, deren Lösungen allen Menschen in der Schweiz zugutekommen!»
Auch Daniel Steinfels wird deutlich: «Die demokratischen Werte der Gesellschaft stehen hinter den feministischen Werten. Da zählen Recht und Ordnung nur, wenn es zum Vorteil der Frauen ist und die Männer kommen ganz, ganz am Schluss, wenn überhaupt!»
Lars von der Heide meint: «Gleiche Rechte, gleiche Pflichten. Das heisst Gleichberechtigung. Die Frauen haben das Recht, bis 65 zu arbeiten wie die Männer.» Eine ähnliche Position vertritt Alex Pietrino: «Hier geht es für mich um die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Daher ist das Ergebnis korrekt.»
Gleichberechtigung oder Ungerechtigkeit?
Michel Gasser schreibt: «Gleichberechtigung ist nicht das Thema. Fakt ist: Das Stimmvolk hatte falsche Zahlen in der Hand, was höchstwahrscheinlich zu diesem äusserst knappen Resultat führte. Darum die Klage.» Auch Hans Bodmer findet: «Absolut korrekt, was Frau Steiner verlangt! Aber ich denke, sie wird leider nie durchkommen mit ihrem Anliegen.»
Renato Ugolini stellt die Debatte in einen grösseren Zusammenhang: «An alle, die hier nach Gleichberechtigung schreien: Dann bitte auch gleiche Löhne, gleicher Anteil an Hausarbeit und Kinderbetreuung. Genau deshalb war das Rentenalter unterschiedlich und hätte es bleiben sollen.»
Philipp Rittermann zeigt Verständnis für die Klägerin: «Ich verstehe die Frau. Das Resultat war knapp, ein (Rechen-)Fehler durch den Bund in der Ausgangslage. Des Weiteren finden ältere Arbeitnehmer praktisch keinen Job mehr. In der Praxis müsste das Rentenalter verkürzt werden. Ich würde ‹Nein› stimmen, heute, zum Rentenalter 65 für die Frau. Wie viele andere auch.»
Martin Rohr sieht die Forderung nach einer Wiederholung kritisch: «Der Unmut von Frau Steiner und vielen anderen Frauen ist durchaus nachvollziehbar. Aber eine Abstimmung wiederholen? Dann müsste man konsequenterweise wohl einige Abstimmungen, denen falsche Zahlen zugrunde lagen, wiederholen lassen.»