«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»
«Darf ich mit dem Töff stehende Kolonnen überholen?»

Klar ist, dass es viel Disziplin braucht, sich als Motorradfahrer:in in einer stehenden Kolonne einzureihen und geduldig auf die Weiterfahrt zu warten, besonders dann, wenn es genug Platz zum Überholen hätte. Was gilt?
Publiziert: 01.06.2022 um 15:57 Uhr
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Aktualisiert: 09.06.2023 um 14:39 Uhr
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«Darf ich mit meinem Töff eine stehende Kolonne überholen?»
Foto: Shutterstock/Paul Seewer
Monika Huber und Daniel Leiser

Für Töfffahrer oder Töfffahrerinnen gelten grundsätzlich die gleichen Verkehrsregeln wie für Autofahrerinnen und Autofahrer. In stehenden Kolonnen haben alle Verkehrsteilnehmenden ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten. Hältst du dich nicht daran, gibts eine Ordnungsbusse von 60 Franken.

«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»

Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.

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Anders sieht es im Kolonnenverkehr aus. Da ist das Überholen erlaubt, sofern genügend Platz vorhanden ist und du Gewissheit hast, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können.

Nicht erlaubt ist hingegen, wenn du ein stehendes Fahrzeug vor einer Ampel überholst und dich vor diesem einreihst.

Dürfen Motorräder nebeneinander fahren?

Motorradfahrer:innen dürfen grundsätzlich nicht nebeneinander fahren. Ausnahme: Innerhalb einer Fahrzeugkolonne ist dies erlaubt, «... wenn ein nebeneinander fahren geboten erscheint». Wann dies der Fall ist, ist natürlich nicht geregelt. Dies ist der Fall bei Stau oder stockendem Kolonnenverkehr, sofern dadurch die Kolonne verkürzt wird.

Übrigens: Unternimmst du mit mindestens sechs Kumpels eine Töfftour, kann ein Nebeneinanderfahren in einer Kolonne geboten sein. Wieso gerade sechs? Die Verkehrsregelverordnung erlaubt es Reiterinnen und Reitern nebeneinander zu reiten, wenn sie einen geschlossenen Verband von eben wenigstens sechs Reiterinnen und Reiter bilden. Diese «Pferde-Regel» kann gemäss Lehrmeinung auf Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer analog angewendet werden.

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