Velos sind für Menschen mit einer Sehbehinderung nur sehr schwer zu hören. Wie soll ich mich als Velofahrer gegenüber sehbehinderten Personen am besten verhalten?
R. Tschirky, Etziken SO
Trotz Hilfsmitteln wie dem Weissen Stock und den taktil-visuellen Leitlinien, wie sie etwa an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen zu finden sind, ist es für sehbehinderte Menschen eine Herausforderung, sich im öffentlichen Raum zu orientieren. Zu den Hindernissen, die sehbehinderten Menschen den Alltag erschweren, gehören auch auf dem Trottoir abgestellte Velos. Es empfiehlt sich daher, Velos und E-Bikes wenn immer möglich auf einen Veloparkplatz zu stellen, auch wenn das Abstellen auf dem Trottoir erlaubt ist, sofern ein 1,5 Meter freier Durchgang bestehen bleibt.
Hält eine sehbehinderte Person am Strassenrand den weissen Stock hoch, so signalisiert sie, dass sie die Fahrbahn überqueren will. Sie geniesst von Rechts wegen Vortritt – auch neben dem Fussgängerstreifen oder in Tempo-30-Zonen. Da Velos kaum zu hören sind, ist es umso wichtiger, in diesem Fall anzuhalten und zu warten, bis die Person die Strasse vollständig überquert hat. Geräusche im Rücken sind für sie schwierig zu lokalisieren und können verunsichern.
Ein «Danke» passt immer
Auf gemeinsamen Flächen wie Begegnungszonen oder auf Wegen können sich Velofahrende mit der Glocke bemerkbar machen, wenn sie sich Personen von hinten nähern. Beim Passieren von Fussgängerinnen und Fussgängern sollte generell ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden, um diese nicht zu erschrecken oder – wenn sie sich unerwartet zur Seite bewegen – gar zu touchieren. Und ein «Danke» trägt zusätzlich zu einer guten Verkehrskultur bei.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
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