Als Begleitperson eines Fahrschülers muss ich in der Lage sein, im Notfall die Handbremse zu betätigen. Gilt das auch für eine elektronische Parkbremse oder Fussbremse?
K. Glarner, Chur
Natürlich steht bei einer Lernfahrt die Sicherheit an vorderster Stelle. Die für eine Begleitperson, die neben dem Fahrschüler Platz nimmt, nötigen Bedingungen sind: Mindestalter 23 Jahre, mindestens seit drei Jahren im Besitz des Führerausweises der entsprechenden Kategorie und der Führerausweis muss definitiv erteilt sein.
Für die Übungsfahrt ist am Heck des Lernfahrzeugs das blaue Schild mit weissem «L» anzubringen. Nach der Übungsfahrt muss dieses wieder entfernt werden.
Zugriff auf die Handbremse
Für die Begleitperson muss während der Übungsfahrt mindestens die funktionstüchtige Handbremse leicht zu erreichen sein (Auch interessant: Muss ich die Handbremse immer anziehen?). Dies gilt auch für elektronische Feststellbremsen. Die Bremsfunktionen und Bremswirkung sind vor der Übungsfahrt abzuklären und zu prüfen. Denn nicht bei allen Fahrzeugen funktioniert die elektronische Handbremse tatsächlich während der Fahrt. Bei Unklarheiten sollte die Betriebsanleitung des Fahrzeugs Aufschluss geben.
Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.
Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.
Autos, welche diese Funktion nicht erfüllen, dürfen nicht für Lernfahrten benützt werden. Das gilt beispielsweise, wenn sich die elektronische Handbremse links des Lenkrads befindet, wie zum Beispiel im aktuellen Kia Sportage. Auch Fahrzeuge, die über eine Fussfeststellbremse verfügen, dürfen nicht für Lernfahrten genutzt werden. Besonders die japanischen Hersteller Toyota und Lexus, aber auch europäische Autobauer wie BMW und Mercedes, verbauten eine Zeit lang diese «Handbremsen» im Fussraum. In solche Fahrzeuge kann man Doppelpedale wie in einem Fahrschulauto einbauen lassen, was allerdings mit nicht zu unterschätzenden Zusatzkosten verbunden ist.
Richtig vorbereiten
Wichtig: Für die Fahrt bei der praktischen Prüfung gelten dieselben Vorschriften. Der Experte kann bei ungenügend erfüllten Prüfungsbedingungen das Fahrzeug gar zurückweisen. Generell ist allen Begleitpersonen von Fahrschülern zu empfehlen, vor den Übungsfahrten mit der Fahrlehrerin oder dem Fahrlehrer Kontakt aufzunehmen oder sich gar mit einer oder zwei Fahrstunden speziell schulen zu lassen.