Ratgeber Rückwärtsparkieren
Reicht der Blick in die Rückfahrkamera?

L-Profis ist die von L-drive Schweiz, dem nationalen Dachverband der Fahrlehrerorganisationen, lancierte Informationskampagne für eine professionelle Fahrausbildung und Verkehrssicherheit. Für Blick beantworten die Verkehrsprofis regelmässig Leserfragen.
Publiziert: 14.02.2023 um 10:34 Uhr
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Aktualisiert: 03.04.2023 um 10:02 Uhr
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Parkplatzsuche in der Stadt – oft kein einfaches Unterfangen.
Foto: Timothy Pfannkuchen
L-Drive-ExpertInnen-Team

Darf ich beim Rückwärts-Einparken das Manöver alleine mithilfe der Spiegel und Rückfahrkamera ausführen, wenn ich vor dem Start des Parkmanövers einen Kontrollblick nach hinten geworfen habe?
M. Eisenegger, Boniswil

«Jein. Es gibt grundsätzlich keine gesetzliche Grundlage, die das Beobachten explizit regelt. Folgende Gesetzesartikel müssen jedoch in Betracht gezogen werden: Gemäss Strassenverkehrsgesetz (Art. 26 Abs. 1 SVG) müssen sich im Verkehr alle Verkehrsteilnehmenden so verhalten, dass «andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet» werden.

Hast auch du eine Frage zu den Verkehrsregeln?

Dann richte diese direkt an Lprofis@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne ans Expertenteam von L-drive Schweiz, dem nationalen Dachverband der Fahrlehrerorganisationen, weiter.

Dann richte diese direkt an Lprofis@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne ans Expertenteam von L-drive Schweiz, dem nationalen Dachverband der Fahrlehrerorganisationen, weiter.

In deinem konkreten Fall bedeutet das für dich, dass du dich bestmöglich absichern musst, um beim Rückwärts-Einparken niemanden zu gefährden. «Fahrzeuglenkende, die ihr Fahrzeug in den Verkehr einfügen, wenden oder rückwärtsfahren, dürfen andere Strassenbenützer zudem nicht behindern» (Art. 36 Abs. 4 SVG).

Schliesslich kommt auch noch die Verkehrsregelverordnung zur Anwendung: Gemäss Artikel 3, Absatz 3 bis VRV (Verwendung eines Einparkassistenzsystems) müssen Fahrzeuglenkende das Parkierungsmanöver überwachen und bei Bedarf abbrechen. Fahrzeuglenkende haben sich zu vergewissern, «dass keine Kinder oder andere Strassenbenützer gefährdet werden».

Kurz zusammengefasst: Um ganz sicher zu sein, empfiehlt sich der Blick zurück deshalb in jedem Fall.

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