Darf meine Enkelin tatsächlich mit einem Elektroauto Fahrstunden nehmen und die Fahrprüfung machen – und nach erfolgreicher Prüfung auch mit handgeschalteten Benzinerautos fahren? Wenn ja, ist das nicht gefährlich?
H. Kistler, Walenstadt SG
Wer die Fahrstunden und die Führerprüfung mit einem Fahrzeug mit automatischem Getriebe oder mit einem Elektroauto absolviert hat, darf seit dem 1. Februar 2019 auch handgeschaltete Fahrzeuge führen. Diese Änderung ist ein Puzzlestein der Energiestrategie 2050 und soll den Einsatz von Elektrofahrzeugen attraktiver machen.
Das Wesentliche bei der Ausbildung zum Autofahren ist, dass man den Verkehr richtig einschätzen lernt. Wer heute ein handgeschaltetes Auto fährt, kann in der Regel damit umgehen.
Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.
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Ich denke aber, wenn Ihre Enkelin nach erfolgreicher E-Auto-Prüfung nicht explizit noch mit einem handgeschalteten Auto etwas übt, wird sie mit einem Handschalter gar nicht erst anfahren können. Erst recht nicht in der Steigung einer Tiefgaragenausfahrt, wenn zum Beispiel noch andere Autos vor der geschlossenen Schranke warten.
Verantwortung obliegt dem Neulenker
Möchte Ihre Enkelin tatsächlich ab und zu mit einem geschalteten Auto fahren, sind ein paar zusätzliche Fahrstunden mit einem entsprechend ausgerüsteten Handschalterfahrzeug sicherlich zu empfehlen. Sie würden die Fähigkeiten im Umgang mit Kupplung und Schaltung fördern und der Fahrerin Sicherheit vermitteln. Aber diese Verantwortung ist heute dem Neulenker selbst überlassen. Schwere Unfälle sind bislang jedenfalls keine bekannt.