Kürzlich bat mich mein Nachbar, ob ich mit meinem Hybrid-Auto nicht seinen Wagen mit schlapper Starterbatterie überbrücken könne. Ich traute mich nicht, aus Angst die Batterie-Technik meines Autos zu beschädigen. Oder hätte ich es riskieren können?
F. Berger, Lenzburg AG
Grundsätzlich ja, wenn die Kapazität der 12-Volt-Batterie im Hybridfahrzeug gleich oder höher ist als im Pannenfahrzeug. Trotzdem rät der TCS davon ab, weil der Anlasser von Fahrzeugen vor allem bei grosser Kälte im Winter mehrere Hundert Ampère ziehen und dadurch im Spenderfahrzeug teure Komponenten des Hybridsystems Schaden nehmen können.
Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.
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Als Besitzer eines Hybridfahrzeugs musst du unbedingt die Angaben in der Betriebsanleitung deines Fahrzeugs berücksichtigen. Einige Hersteller raten explizit davon ab, mit einem Hybrid andere Autos zu überbrücken. In einem solchen Fall hilft wohl nur noch ein anderer Nachbar mit einem konventionell angetriebenen Fahrzeug – oder der TCS.
Falls in der Betriebsanleitung nicht explizit von einer Überbrückung abgeraten wird, ist es aber wichtig, dass das Überbrückungskabel an den Batterie-Polen oder leistungsfähigen Überbrückungspunkten angeklemmt wird. Doch im Zweifelsfall lieber den TCS anrufen, denn dafür ist unsere Assistance da.