Dafür gibts Bussen im Winter
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Ausweisentzug und Geldstrafen:Dafür gibts Bussen im Winter

So teuer sind falsche Pneus, Fahren ohne Licht oder Gucklochfahrten
Dafür setzt es im Winter Bussen

Wenn es schneit und friert, ist Hochsaison für Bussen, die es nur im Winter gibt. Blick zeigt, was bei typischen Verkehrsverstössen in der kalten Jahreszeit an Strafen droht.
Publiziert: 22.11.2024 um 09:00 Uhr
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Aktualisiert: 22.11.2024 um 09:37 Uhr
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Das gibt Ärger: Wer ausser Scheiben nicht auch Hauben, Dach, Lichter und Schilder schneefrei macht, wird teuer verzeigt.
Foto: Getty Images/Westend61 RM
Foto: Thomas Meier. Zürich, 01.06.21. Portraits der Blick Redaktion Zürich. Blick, Blick TV, Portraits, Mitarbeiterportraits, Blickgruppe. Timothy Pfannkuchen
Timothy PfannkuchenRedaktor Auto & Mobilität

Nicht nur rutschige Strassen sind wintertypisch. Die kalte Jahreszeit sorgt für Bussen, die es nur im Winter gibt. Wir nennen unten die wichtigsten davon.

Bussen drohen im Winter übrigens auch bei Nichtbeachten von Verkehrsregeln wegen zugeschneiter Verkehrsschilder. Hier gilt: Im Prinzip gelten sie weiter, das geht selten bussenfrei aus. Hier der separate Ratgeber zu diesem Thema.

Fahren mit Schneedecke

Wer das Auto nicht weitestgehend vom Schnee befreit, wird verzeigt – und das kostet schon ohne einen darum verursachten Unfall Hunderte von Franken. Dach, Scheiben, Front und Heck (Hauben) sowie sämtliche Lichter, die Glasflächen der Spiegel und nicht zuletzt Kontrollschilder müssen frei sein.

Fahren mit Guckloch

Für Eis und – oft nicht bekannt – auch Beschlag innen gilt: Die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben müssen ganz (keine «Eisränder»!) frei sein, ebenso die Aussenspiegel-Glasflächen. Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe nicht, falls ein rechter Spiegel da ist – aber besser sollte man auch sie befreien. Wenn man nicht kratzt? Kostet die Verzeigung je nach Fall meist bis etwa 600 Franken, teils mehr – einer der häufigsten Fehler von Autofahrern im Winter.

Warmlaufen lassen

Warmlaufen lassen kostet 60 Franken und ist sinnlos, da die Wärme in Fahrt schneller kommt. Aber wenn mal das Eis aussen oder der Beschlag (dagegen Klimaanlage nutzen) innen so hartnäckig sind, dass man ohne keine Chance auf Sicht hat? Laufenlassen! Mit Glück ist das kein «unnötiges» Laufenlassen. Falls doch, lieber diese Busse riskieren als Verzeigung oder gar einen Unfall.

Keine Winterpneus

Wer keine Winter- oder gleichgestellte Allwetterpneus hat, wird auch bei Frost nicht von vornherein gebüsst: Vorgeschrieben sind sie nicht. Man muss aber auf Schnee und Eis nicht erst einen Unfall bauen, um bestraft zu werden: Es reicht, zu behindern oder das Auto offensichtlich nicht kontrollieren zu können! Folgen: Verzeigung, meist Ausweisentzug, bei Crash Versicherungsregress.

Schlechte Winterpneus

Unter 1,6 Millimeter Profil kostet auch bei Winterpneus 100 Franken pro Pneu. Experten empfehlen aber mindestens vier Millimeter Profiltiefe bei Winterreifen.

Keine Schneeketten

Wer ohne Schneeketten am Obligatoriums-Schild vorbeifährt, der bezahlt 100 Franken Busse. Ausnahme: Wo ausdrücklich signalisiert, reicht Allradantrieb.

Zu wenig Licht

In der dunklen Jahreszeit sind Nebel, Nieselregen oder leichter Schneefall oft der Grund, dass Autos nur mit Tagfahrlicht (und dann meist ohne Rücklicht) unterwegs sind: Lichtsensoren erkennen derlei oft nicht. Im Zweifel manuell Abblendlicht einschalten, sonst drohen 40 (bei Autos, die nicht mal Tagfahrlicht haben, 60) Franken Busse (hier gibt es den Ratgeber mit allen Licht-Regeln.)

Zu viel Licht

Wer bei mieser Sicht übereifrig zu tagsüber wirkungslosen, aber erlaubten Nebelscheinwerfern greift, zahlt 40 Franken Busse. Dasselbe gilt für unnötig eingeschaltete Nebelrückleuchten. Die alte Entfernungsregel wurde für beide aufgehoben, nun gilt «erhebliche» Sichtbehinderung. Faustregeln: Vorne an frühestens bei unter 200 Meter Sicht. Hinten bitte wie einst erst bei unter 50 Meter und wieder aus, sobald die Sicht bessert oder andere hinter uns fahren.

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