Wenn es richtig schneit, sind Strassenmarkierungen und Verkehrsschilder bald mal von der weissen Pracht verdeckt. Ein Freibrief zum Schnellfahren und zum Falschparkieren? Keinesfalls: Grundsätzlich gelten auch verschneite Signale! Beachtet man sie nicht, kann man also gebüsst werden.
Relativ simpel ist der Fall bei Verkehrsschildern, deren Form unverwechselbar ist – beim achteckigen Stoppschild oder beim auf der Spitze stehenden Dreieck des Vorfahrtgewährens also. Sie sind auch verschneit problemlos erkennbar.
Im Zweifel vorsichtig
Was ist mit Schildern, die je nach Aufdruck unterschiedliche Bedeutungen haben? Hier gilt zwar an sich, dass man sie erkennen können muss, um sie zu befolgen – aber man muss mit «gehöriger Aufmerksamkeit» und «gebotener Vorsicht» versuchen, sie zu erkennen. Anders gesagt: Hätte man das Schild irgendwie erkennen oder wenigstens erahnen können, ist ein Einspruch gegen eine Busse wegen Nichtbeachtung vor Gericht chancenlos. Wer sich auf einer gut ausgebauten Kantonsstrasse einer Kreuzung nähert, sollte ein zugeschneites rundes Schild sowohl als Tempo 60 statt 80 wie als Überholverbot ansehen.
Ortskundige ohne Chance
Gar keine Chance vor Gericht haben Ortskundige. Von ihnen wird erwartet, sich an Regeln aus Erfahrung zu erinnern. Wer werktags oft durch ein Tempolimit fährt, kann sich vor Gericht nicht damit herausreden, dies am Wochenende an derselben Stelle nicht mehr gewusst zu haben, weil das Schild verschneit war.
Sonst würde im Einzelfall entschieden. Ein Beispiel: Unterwegs zum Skifahren, bergauf eine verschneite Strasse, vor uns ein lahmer Laster. Wir überholen, unter dem Schnee war eine durchgezogene Sicherheitslinie. Hat ein Einspruch eine Chance auf Erfolg? Mit Glück, wenn man belegen (!) kann, dass man die Linie weder erkennen noch mit ihr rechnen konnte. Kam etwa vorher eine Tafel (Überholverbot?), war die Linie irgendwo sichtbar oder der Strassenverlauf so, dass man sie vermuten könnte, hat man schlechte Karten. Zumal Überholen auf Schnee als potenziell gefährlich gewertet werden dürfte.
Parkverbote gelten weiter
Was gilt beim Parkieren? Sind ein Parkschein oder eine Parkscheibe wegen Schnee auf den Scheiben nicht zu sehen, ist man dafür nicht verantwortlich – solange man sie so platziert, dass sie ohne den Schnee gut zu sehen wären.
Heikler wird es bei verschneiten Bodenmarkierungen. Wo immer eine Regel mit Schild plus Markierung doppelt signalisiert ist, ist die Busse bei Nichtbeachtung fast garantiert. Zumal man ausgestiegen ist, also das Schild genauer hätte angucken oder auch freiwischen können. Eine Busse wegen Rädern ausserhalb des Parkfeldes anzufechten, könnte bei einer beweisbaren (!) Schneedecke Erfolg haben. Es ist dann aber auch recht unwahrscheinlich, eine zu bekommen, wenn man nicht arg daneben parkiert. Im Zweifel lieber mal kurz mit dem Fuss die Linie freikratzen, um sicherzugehen, dass man im Parkfeld steht.
Apropos Schnee: Neben Scheiben, Hauben und Dach sowie Leuchten muss natürlich auch das Kontrollschild am Auto stets vom Schnee befreit werden (hier mehr Tipps zu den häufigsten Fehlern beim Autofahren im Winter).