Spätestens fünf Minuten nach einem Kreislaufstillstand treten Schäden am Gehirn auf. Mit jeder Minute sinken die Überlebenschancen. Dagegen hilft nur: Kenntnisse in Erster Hilfe auffrischen und Rettern helfen, schnell anzukommen. Darum ist auf Autobahnen und mehrspurigen Autostrassen die Bildung der Rettungsgasse Pflicht. Und zwar nicht erst dann, wenn Blaulicht naht, sondern sofort, sobald der Verkehr stockt.
Die neue Rettungsgasse
Wie Österreich oder Deutschland hat die Schweiz ein Rettungsgassen-Gesetz. Busse, wenn man es nicht befolgt: 100 Franken. Das Prinzip: Gasse zwischen linker und rechter, bei drei oder mehr Spuren zwischen linker Spur und jener rechts davon bilden. Früher galt: Wer keinen Platz macht, wenn die Retter kommen, kann gebüsst werden. Heute gilt: Wer nicht sofort zur Seite «spurt», wenn es stockt oder steht, bezahlt! Die Gasse ist auf Autobahnen und Autostrassen stets vorsorglich zu bilden, sobald der Verkehr nur noch langsam rollt oder staut.
Bitte ebenfalls beachten: Keine Spurwechsel, ehe es wirklich weiter rollt, um nicht quer im Weg zu stehen. Und die Standspur ist als «Reserve» freizulassen.
Auch sonst gibt es im Umgang mit Einsatzfahrzeugen manches zu beachten. Wir nennen hier darum auch die übrigen Regeln zum Umgang mit Blaulicht:
Radio leiser, Abstand grösser
Um das Tonfolgehorn früh zu hören, sollte die Musik nicht zu laut wummern. Die Faustregel: Blinker-Klicken noch hörbar. Im Stau Fenster einen Spalt auf. Und nur, wer ein klein wenig Abstand zum Vordermann hat, kann manövrieren.
Blaulicht im Querverkehr
Keinesfalls in Kreuzungen einfahren, sondern ganz stehenbleiben. Rollt man weiter, kann sich der Einsatzfahrer nicht darauf verlassen, dass man ihn sieht.
Blaulicht von hinten oder vorne
Nach rechts ausweichen. Nicht panisch bremsen! Rechts blinken und am Rand fahren, idealerweise dort stoppen. Gibts eine linke Spur, bei wenig Verkehr früh freimachen, bei dichtem Verkehr links blinken und nach links weg. Freie Spuren frei halten – dann wird das Einsatzfahrzeug diese wählen. Grundsätzlich wichtig: Immer alle Manöver ankündigen (alle Blinkregeln gibts übrigens hier). Auch im Gegenverkehr Blinker setzen, um zu zeigen, dass man Platz schafft.
Was tun am Rotlicht?
Gesetzlich erlaubt ist die Nutzung des Trottoirs zum Ausweichen (Vorsicht vor Velos und Fussgängern!). Was oft zur Behinderung führt, ist die Angst vor dem Rotlicht-Blitzer. Das Überfahren der Haltelinie am Rotlicht ist im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, aber natürlich trotzdem erlaubt – falls zum Platzschaffen nötig. Das heisst: Wer es zum Anlass nimmt, einfach über Rot zu flitzen und weiterzufahren, kann gebüsst werden. Wer sich im Schritttempo «vorwärts tastet», um Platz zu schaffen, und dann an der Seite stehenbleibt, wird nicht gebüsst. Falls doch eine Busse käme: Alle Alarmfahrten sind nachvollziehbar.
An Engstellen
Beim Ausweichen gesunden Menschenverstand walten lassen: Wer etwa vor einem Feuerwehr-Tanklöschfahrzeug neben einer Verkehrsinsel anhält, macht es nur schlimmer – dort passt es nicht mehr durch. Bei Engstellen zügig bis zu einer geeigneten Stelle weiterfahren. Häufig folgen weitere Fahrzeuge. Hinter Einsatzfahrzeugen 100 Meter Abstand und nie durch die Rettungsgasse folgen.
Am Kreisel
Am Kreisverkehr (hier alle Regeln zum einspurigen Kreisel und mehrspurigen Kreisel) gilt: Kommt das Einsatzfahrzeug nicht von hinten, genau wie bei Staus vor der Einfahrt stehenbleiben – denn viele Kreisel sind zu eng, um im Kreis selbst gut Platz zu schaffen. Kommt das Einsatzfahrzeug von hinten, nicht davor anhalten, sondern zügig in den Kreisel und eine Extrarunde drehen.