Tesla darf sein neues Werk in Grünheide (D) in Betrieb nehmen. Das hat die Landesregierung des Bundeslandes Brandenburg, in dem die Fabrik errichtet wurde, heute verkündet. Damit endet eine zweijährige Hängepartie. Denn Tesla-Chef Elon Musk (50) konnte den Bau des Werks bereits starten, bevor die definitive Genehmigung vorlag. Provisorische Sondergenehmigungen unter Vorbehalt der Umweltverträglichkeit machten es möglich. Die jetzige Genehmigung war ein Mammutprojekt mit 23'700 Seiten Akten als Grundlage.
Gehts jetzt sofort los mit der Produktion von jährlich einer halben Million Tesla Model Y? Nein. Erstens kann innert zwei Wochen noch Widerspruch gegen die Inbetriebnahme eingelegt werden. Zweitens muss Tesla vor dem Start noch Auflagen erfüllen wie die Nachrüstung von Messanlagen zur Luftqualität und Notfalleinrichtungen für Brände und Störfälle. Und drittens weist der Neubau offenbar Baumängel auf. Bisher hat das Werk bereits im Probebetrieb zur Einrichtung der Fertigungsanlagen rund 2000 Rohkarosserien und auch einige komplette Model Y gebaut, die sogar in Europa testweise unterwegs sind. Noch sind nur 3000 Mitarbeitende tätig; künftig sollen es bis zu 12'000 werden. Ende März plant Tesla nun die offizielle Eröffnung, zu der auch Musk erwartet wird.
Gericht hat gerade erst angefangen
Dennoch könnte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder (D) dem Elektro-Pionier noch einen Strich durch die Rechnung machen. Denn am 4. März verhandelte das Gericht eine Klage von Umweltschützern gegen die wasserrechtliche Genehmigung der Fabrik. Grund: Sie befürchten Umweltschäden, weil das Werk für die Batterieproduktion ihrer Ansicht nach zu viel Wasser auf dem Grundwasser entnehmen werde. Das verursache Umweltschäden und gefährde die Versorgung der Bevölkerung.
Dabei steht Tesla nur indirekt in der Kritik: Der lokale Wasserversorger, der Wasserverband Strausberg-Erkner, hatte sich den Wasserbedarf der Elektroauto-Fabrik von über 1,2 Mio. Kubikmetern im Jahr genehmigen lassen. In der Tat kassierte das Verwaltungsgericht diese Genehmigung – wegen Verfahrensmängeln: Tesla hätte im Vorfeld versäumt, Bevölkerung und Verbände im Planungsprozess wie vorgeschrieben anzuhören. Das könne aber nachgeholt werden. Das ganze bleibt also weiter in der Schwebe.
Im Fall einer Niederlage vor Gericht plante der Wasserverband, der Tesla-Fabrik dennoch unverzüglich das Wasser abzustellen. Ganz so schnell dürften die ersten Model Y für Europa also noch nicht vom Band rollen.