Kurioser Fall in Alicante
Schweizer Millionärin enterbt 40 Jahre jüngeren Lover

Überraschendes Urteil in Spanien: Der 40 Jahre jüngere Liebhaber einer verstorbenen Schweizer Millionärin bekommt Geld, obwohl er im Testament nicht vorkommt. Das Gericht in Alicante behandelte die Beziehung wie ein Arbeitsverhältnis.
Publiziert: 20.02.2025 um 20:28 Uhr
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Aktualisiert: 08:34 Uhr
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Eine Schweizer Millionärin versprach ihrem spanischen Lover das Erbe. Allerdings nahm sie ihn ins finale Testament nicht auf. (Symbolbild)
Foto: keystone-sda.ch

Auf einen Blick

  • Schweizer Millionärin verspricht Erbe, enterbt jüngeren Spanier heimlich
  • Erbe geht an Verwandte in der Schweiz
  • Gericht spricht Spanier Entschädigung für dreijährige Beziehung zu
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Marian NadlerRedaktor News

Es ist eine Liebesgeschichte der besonderen Art – besonders kurios. Wie die spanische Zeitung «Las Provincias» am Mittwoch berichtete, hat ein spanisches Gericht ein überraschendes Urteil rund um das Erbe einer verstorbenen Schweizer Millionärin gefällt.

Die betagte Dame zog demnach vor drei Jahren nach Alicante an die spanische Ostküste. Dort machte sie die Bekanntschaft mit einem 40 Jahre jüngeren Spanier.

Das ungleiche Paar verbrachte schnell viel Zeit miteinander. Liebe auf den ersten Blick? Nicht, wenn es ums Geld geht.

Spanier stand gar nicht im Testament

Die reiche Schweizerin erklärte, sie wolle ihn zum alleinigen Erben machen. «Ich werde dir alles hinterlassen», soll sie ihm laut «Las Provincias» versprochen haben. Flugs ging es zum Notar. Dieser war jedoch skeptisch und warnte die reiche Dame, dass sie von dem jüngeren Mann ausgenutzt werden könnte. Sie entgegnete dem überraschten Notar jedoch, dass ihr das sehr wohl bewusst sei, sie aber die Jugend ihres Liebhabers ausnutzen wolle.

Noch am selben Tag klopfte sie erneut beim Notar an – und enterbte ihren Lover direkt wieder. Bis zum Tod der Schweizerin vergingen fast drei Jahre. Der Spanier merkte nichts.

Bei der Testamentseröffnung wurde er überrascht. Sein Name fand sich, wie von seiner verstorbenen Liebe ursprünglich versprochen, nicht im Nachlassdokument. Alles, was die Seniorin besass, ging stattdessen an ihre Verwandten in der Schweiz.

Gericht gibt Spanier recht

Der Spanier wehrte sich und suchte einen Juristen auf. Das Erbe forderte er von den Verwandten nicht ein, stattdessen wollte er eine finanzielle Entschädigung für die Romanze.

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Und tatsächlich: Ein Gericht in Alicante sprach ihm jetzt eine Zahlung durch die Erben zu. Dabei wird vorgegangen, als wäre der Spanier ein Arbeitsverhältnis mit der Frau eingegangen. Für die Zeit mit der Auswanderin soll er mit einem Stundensatz von 8 Euro bei einer Arbeitszeit von acht Stunden an fünf Tagen pro Woche entlohnt werden. Macht für die fast dreijährige Beziehung eine Summe von 33'280 Euro (31'360 Franken).

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